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#1
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| Hallo. Heute war ich bei der Bundesagentur für Arbeit, nachdem ich mich am 30.08.09 Arbeitslos gemeldet hatte und wollte meine endlich vorliegenden Arbeitsbescheinigungen und den Antrag einreichen, jedoch wurde mir mitgeteilt das ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 habe. Da ich jedoch nach Rücksprache mit einem meiner ehemaligen Arbeitgeber festgestellt habe, das ich in diesem Unternehmen wohl länger gearbeitet habe als in der Bescheinigung angegeben, könnte es gut sein das der Anspruch doch besteht. Ich hatte mich dort noch einmal gemeldet da mir das seltsam vorkam weil ich nach eigener Berechnung die 12 Monate sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 2 Jahre locker hätte zusammenbekommen müssen. Die zu kurz angegebene Zeit kam dadurch zustande, das ich bei einer Zeitarbeitsfirma tätig war, wo ich nach meinem ersten Einsatz zu einem weiteren geschickt wurde. Bei diesem Einsatzwechsel musste ich eine Kündigung unterschreiben und bekam für den neuen Einsatz einen neuen Arbeitsvertrag. Dies wurde damit begründet, dass der neue Entleiher mit einer anderen Sparte desselben Unternehmens zusammenarbeitet (xxx Arbeitnehmerüberlassung und xxx Logistik). Beim ausfüllen der Bescheinigung hatte die Sachbearbeiterin der Firma dies wohl übersehen und mir lediglich einen der Zeiträume bescheinigt. Da die Bescheinigungen, die fertig ausgefüllt vorlagen, von der Mitarbeiterin der Arbeitsagentur jedoch einbehalten wurden, lautet meine Frage nun ob ich da noch was machen kann wenn ich diese Bescheinigung nachreiche. Was ich außerdem gerne wüsste ist, ob es gängige Praxis ist bei einem abgelehnten Antrag auf ALG1 die Arbeitsbescheinigungen einzubehalten da ich so nicht mehr genau nachprüfen kann, welcher Zeitraum genau angegeben war. Mir kommt das ganze ein wenig spanisch vor, zumal mir auf meine Anfrage ob das so üblich sei angedroht wurde, vom Sicherheitsdienst an die frische Luft gesetzt zu werden. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand von euch weiterhelfen könnte da ich bislang noch nie Arbeitslosengeld beantragt habe und mich dementsprechend mit der Materie überhaupt nicht auskenne. |
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#2
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| Zitat:
Das Formular kann sich der Arbeitgeber aus dem Internet von den Seiten der Arbeitsagentur holen: Formulare Arbeitslosengeld - www.arbeitsagentur.de § 312 SGB III Wenn also die erste Arbeitsbescheinigung nicht korrekt war, hat er eine korrigierte zu erstellen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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