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#1
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| Hi Leute, früher musste man bei dem ALG1 Antrag sämtliche Einkünfte und Leistungen der letzten 7 Jahren darlegen und nachweisen. (Punkt 3c) Ist das noch aktuell? Ich habe gehört es sind aktuell nur noch 2 Jahre nachzuweisen? |
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#2
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| Hallo, Ja das ist richtig,es zählen nur die Letzten 24 Monate.
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#3
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| cool, thx for info! also die letzten 24 monate ab antragstellung? |
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#4
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#5
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| super, vielen dank! hier finde ich allerdings folgende info: 2. Dauer Die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, ist abhängig von Ihrem Lebensalter und davon, wie lange Sie in den letzten 7 Jahren bei der Bundesagentur für Arbeit versicherungspflichtig waren. Quelle: Arbeitslosengeld: Kanzlei Behrens muss ich dafür also doch belege für die letzten 7 jahre erbringen? |
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#6
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| Das ist nur Relevant für über 50 jährige......Wegen der Anspruchsdauer.... In der Regel reichen die Verdienstbescheinigungen der letzten 24 Monate,nur bei über 50 jährigen ist das anders.
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#7
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| super vielen dank! ![]() ich habe meine letzten alg II bescheide nämlich nicht mehr! da ich in den letzten 24 monaten allerdings berufstätig war spielt das dann ja keine rolle! |
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