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#1
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| Hallo: Ich stehe vor einer Frage: Ich werde mich ab Mitte Oktober für 2-3 Monate in Australien aufhalten(Praktikum). Zur Zeit beziehe ich ALG1 (seit 5 Monaten). Ich wollte mich für die Zeit meines Auslandsaufenthaltes beim Arbeitsamt ganz abmelden um mich dann nach meiner Rückkehr wieder anmelden. Meine Frage: Bekomme ich ohne weiteres nach den 3 Monaten Auslandsaufenthalt und somit nicht beim Arbeitsamt gemeldet sein mein ALG1 weitergezahlt? Oder muss ich dem Amt nachweisen, das ich in Australien ein Praktikum gemacht habe? Nächstes Jahr steht dann eventuell noch eine Selbsständigkeit an, die ich mir gerne vom AAmt fördern lassen würde. Vielen Dank im Voraus Helga |
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#2
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| Für eine Förderung/Selbständigkeit benötigst du evtl. noch eine bestimmte Anwartschaft auf ALG I. Bitte besprich daher deine Pläne und Absichten mit der Agentur für Arbeit.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hi! Ich hatte Anspruch auf 12 Monate ALG1 und habe nur bisher 5 Monate davon genutzt. Da sollte es ja eventuell klappen, oder? Grüße |
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#4
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| Liebe Helga, ich habe Ähnliches vor wie in Deinem Fall. Ich will 3 Monate nach Indien, allerdings ohne Praktikum. Sondern nur für mich, private Gründe. Natürlich muss ich mich da abmelden beim Amt nehme ich an. Im Frühjahr laufen dann Schritte in die Selbstständigkeit. Im März werde ich damit vielleicht 1-2 Monate AG1 bezahlt bekommen haben. Auch hier habe ich die Frage: läuft das dann nahtlos weiter? Kriege ich eine Sperre? Wenn nein, werden die 3 Monate mitgezählt oder werden die 12 Monate AG1 nur für die Zeit der tatsächlichen Zahlung gezählt? Was für Auswirking hätte das auf die Unterstützung für die Selbstständigkeit? usw usw.... Hast Du schon schlaue Antworten gefunden? Liebe Grüße, Martin aus Köln |
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