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#1
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| Hallo habe vor eine Weiterbildung zu machen, ich bin momentan angestellt. Jedoch nur noch bis zum 31.01 da der Betrieb mich gekündigt hat wegen schlechter Auftragslage . Jetzt meine Frage solange ich AL bin bekomme ich ja ein jahr Geld, jedoch wenn ich in dieser zeit anfangen Sollte eine Weiterbildung zu machen, bekomme ich dann ALG 1oder ALg 2 ? Danke |
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#2
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| Wenn du ALG I oder ALG II beziehen möchtest, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, siehe dazu § 119 SGB III. Das heisst, wenn das eine wie auch immer geartete private von dir finanzierte Weiterbildungsmassnahme ist, die z.B. am Abend stattfindet, kannst du ALG I oder ALG II beziehen. Ist das eine private von dir finanzierte Schulungsmassnahme, die Vollzeit abgewickelt wird, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hast keinen Anspruch auf ALG. Ist das eine Weiterbildung nach $ 77 SGB III ...., die von der Agentur für Arbeit initiiert wurde, wird vermutlich ALG I weitergeleistet, die näheren Umstände regelt dann aber die Eingliederungsvereinbarung. Bitte beachte die Erreichbarkeitsanordnung: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdf
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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