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#1
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| Hallo Ihr Lieben, ich hätte eine Frage zu den Jobangeboten vom Arbeitsamt und wie ich dazu stehen "muß". Und zwar bin ich KINDERkrankenschwester und bekomme Angebote fürs ALTENheim. Ich weiß jetzt nicht, wie ich das umschreiben soll, damit mir niemand böse ist, aber ich möchte nicht als Altenpflegerin arbeiten. Arbeiten, ja definitiv, aber nicht dort. Hatte mir damals schon etwas dabei gedacht, in die Kinderkrankenpflege zu gehen und nicht in die Kranken, bzw. Altenpflege. Für mich sind das Welten und da ich es dort mal 3 Monate probiert hatte, weiß ich, das ich das nicht machen möchte, von der Arbeit her. Jetzt wäre meine Frage, ob mich das Arbeitsamt in diese Sparte "drängen" darf? Man kann sich sicherlich vorstellen, das ein Babypo und ein 80jähriger Po einen gewaltigen Unterschied darstellen.....ich bin wirklich ziemlich traurig über die Entwicklung |
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#2
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| Die Zumutbarkeit von Arbeit richtet sich bei ALG I nach dem § 121 SGB III und bei ALG II nach den § 2 und 10 SGB II. Einen Berufsschutz gibt es nicht mehr, solltest du also zumutbare Arbeit ablehnen, wandelst du auf sehr dünnem Eis und bastelst intensiv an einer Leistungssperre bzw. Sanktion. Dein Nickname stellt übrigens einen Grundsatz Römischen Rechtes dar und ist in deinem Anliegen Programm.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Als was genau sollst Du Dich da bewerben, also um welche Position/Stelle? Wie sieht Dein Werdegang aus (Schulabschluss, Ausbildung, Berufstätigkeit) und wie lange bist Du jetzt arbeitslos?
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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