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#1
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| Ich brauche unbedingt Hilfe denn ich weiß nicht mehr weiter und ich werde von Amt zu Amt nur weitergeschickt. ich habe einen 11 Monate alten Sohn und meine Frage ist jetzt, stimmt es das man nur Anspruch auf ALG 1 hat wenn man einen Kitaplatz nachweisen kann? Ich versteh das alles nicht denn schließlich habe ich doch vor meiner Schwangerschaft 2 Jahre gearbeitet und somit doch eigentlich Anspruch darauf oder? |
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#2
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| und dann hab ich noch was entscheidendes vergessen und zwar sagte mir mein Arbeitsvermittler das er mir eine Umschulung finanzieren würde weil ich meinen alten Beruf in der Gastronomie nicht mehr weiter ausüben kann(Schichtarbeit) aber nur wenn ich einen Kitaplatz nachweisen kann,hääää wie bitte soll das denn gehen ich denke ich bekomme keinen Platz weil ich arbeitslos bin. Ein Teufelskreis und der geht immer wieder von vorne los. Hier arbeitet meiner Meinung nach das Arbeitsamt gegen das Jugendamt und umgekehrt!!! Ich hoffe jemand sieht in meiner Geschichte durch und kann mir eine Antwort drauf geben. LG Nicole und Danke im vorraus. |
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