ALG1 nach Eigenkündigung
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ALG1 nach Eigenkündigung

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Alt 01.09.2011, 08:09
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Standard ALG1 nach Eigenkündigung


Hallo Leute,

nachdem ich lange Zeit hier nur gelesen habe, habe ich nun ein paar Fragen.

Vor zweieinhalb Wochen habe ich bei meinem AG selbst gekündigt.
Grund war einerseits die Aussicht auf einen neuen Job (hat leider nicht geklappt) und die Zustände die dort herrschten. Es war mir einfach nicht mehr möglich dort zu arbeiten.

Nun bin ich seit heute Arbeitslos. Ich habe zwar für die nächste Zeit drei Vorstellungsgespräche und denke das ich recht schnell wieder etwas finde, doch muss ich mich ja heute erstmal arbeitslos melden.
Bei meinem letzten AG war ich > ein Jahr beschäftigt.
Ich hab noch nie ALG1 bekommen und habe deswegen folgende Fragen:

1. Wie melde ich mich heute arbeitslos? Muss ich persönlich dort erscheinen oder reicht auch erstmal eine EMAIL oder ein Anruf?
2. So wie ich es erfahren habe würde ich zunächst eine Sperre vom Amt bekommen wegen meiner Eigenkündigung? Kann man dagegen etwas machen? Denn ich habe wirklich nicht aus Faulheit oder ähnliches gekündigt, sondern die Zustände dort waren nicht mehr tragbar (u.a. haben auch einige andere Leute gekündigt deswegen)

Ich würde mich sehr über Antworten freuen.


MfG
Litschi

P.S.: Ich komme aus Berlin, falls das von belangen ist.
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Alt 01.09.2011, 12:52
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Standard AW: ALG1 nach Eigenkündigung

Zitat:
Zitat von litschi Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

nachdem ich lange Zeit hier nur gelesen habe, habe ich nun ein paar Fragen.

Vor zweieinhalb Wochen habe ich bei meinem AG selbst gekündigt.
Grund war einerseits die Aussicht auf einen neuen Job (hat leider nicht geklappt) und die Zustände die dort herrschten. Es war mir einfach nicht mehr möglich dort zu arbeiten.

Nun bin ich seit heute Arbeitslos. Ich habe zwar für die nächste Zeit drei Vorstellungsgespräche und denke das ich recht schnell wieder etwas finde, doch muss ich mich ja heute erstmal arbeitslos melden.
Bei meinem letzten AG war ich > ein Jahr beschäftigt.
Ich hab noch nie ALG1 bekommen und habe deswegen folgende Fragen:

1. Wie melde ich mich heute arbeitslos? Muss ich persönlich dort erscheinen oder reicht auch erstmal eine EMAIL oder ein Anruf?

Bitte melde dich persönlich arbeitslos und beantrage Arbeitslosengeld 1. Sollte absehbar sein, dass dein Arbeitslosengeld nicht ausreichend ist bzw. du durch die zu erwartende Leistungssperre bedürftig wirst im Sinne des SGB II, beantragst du bitte auch noch Arbeitslosengeld 2 = Hartz IV. Für das ALG II ist das Jobcenter zuständig. Solltest du nur ALG 1 beziehen, steht dir evtl. auch noch Wohngeld zu. Beantragen! Was dir nicht zusteht, wird dann später mit einem Ablehnungsbescheid bedacht, es ist nicht strafbar, Anträge zu stellen.

2. So wie ich es erfahren habe würde ich zunächst eine Sperre vom Amt bekommen wegen meiner Eigenkündigung? Kann man dagegen etwas machen?

Da es sich um eine Eigenkündigung handelt, ist eine Leistungssperre zu erwarten, die sich bei evtl. ALG II ebenfalls in Form einer Sanktion bemerkbar macht.

Wenn du keine gewichtigen und nachweisbaren Unzumutbarkeiten nachweisen kannst, ist die Leistungssperre sicher.



Denn ich habe wirklich nicht aus Faulheit oder ähnliches gekündigt, sondern die Zustände dort waren nicht mehr tragbar (u.a. haben auch einige andere Leute gekündigt deswegen)

Ich würde mich sehr über Antworten freuen.


MfG
Litschi

P.S.: Ich komme aus Berlin, falls das von belangen ist.
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