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#1
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| Hallo, beziehe seit 1 Monat ALG1. Würde mich gern im Dienstleistungsbereich Gesundheit u. Prävention selbständig machen. Um den Existenzgründungszuschuss weiss ich bereits. Bevor ich diesen jedoch beanspruche, würde ich gern als selbständiges Nebengewerbe mit sagen wir einer 3-monatigen Testphase starten, bevor ich das Nebengewerbe als Hauptgewerbe ummelde und den Existenzgründungszuschuss dafür beantrage. Was muss ich beachten? Danke für eure Tipps! |
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#2
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| Hallo, man muss eigentlich alles das machen, was man bei einer hauptberuflichen Gründung auch macht. Also anmelden beim Gewerbe- und beim Finanzamt. Sich entscheiden, ob man als Kleinunternehmer ohne oder mit der Mehrwertsteuer arbeiten will. Überlegen mit welchen Preisen man arbeiten will und kann. Beim Arbeitsamt muss man das auch anmelden. Man darf nicht mehr als 14,5 Stunden pro Woche arbeiten, sonst sieht das das Amt als hauptberufliche Tätigkeit an und es gibt kein Arbeitslosengeld mehr. Dem amt muss man dann monatlich die Einnahmen, die Kosten und den Gewinn nachweisen. Hat man mehr als 165 Euro Gewinn, wird das ALG um den darüber liegenden Betrag gekürzt. In der Zeit der Nebenberuflichkeit kann man immer noch einen Job angeboten bekommen, das heißt man steht immer noch zur Verfügung. Mit kassenabrechnung läuft natürlich garnichts, wenn Du das nebenbei machst. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu PLOM für den nützlichen Beitrag: | ||
fichte147 (23.07.2009) | ||
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#3
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| Zitat:
Das Anmeldeverfahren ist mir soweit schon klar. Es wird eine freiberufliche Tätigkeit als Kleinunternehmer. Somit Anmeldung nur beim Finanzamt erforderlich. Ist denn der Existenzgründerzuschuss durch die geplante Umwandlung von Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe gefährdet? Was meintest du mit Kassenabrechnung? Krankenkasse? Gruss |
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