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#1
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| Eine Dringende Frage kurz vor 12°° Hintergrund: Ich bin arbeitslos gemeldet ALG1. Seit März dieses Jahres bin ich krank geschrieben, das heißt, dass ich zurzeit Krankengeld erhalte. Ich werde voraussichtlich am März 2009 wieder arbeitsfähig sein. Dann werde ich wieder ALG1 beantragen und den Weg in die Selbständigkeit mit Hilfe der Agentur für Arbeit wagen. Ich benötige für diese Selbständigkeit einen Bus, den ich mir schon dieses Jahr kaufen musste. (Mein alter Wagen hatte weit über 300.000 km und war dem Zusammenbruch nahe) In 2007 habe ich aufgrund einer erhaltenen Abfindung viel Steuern bezahlt. Diese Steuerlast möchte ich gerne durch den Erwerb des Busses mindern. Ich glaube: • Dies ist aber nur dann möglich, wenn ich ein Gewerbe anmelde. Melde ich aber ein Gewerbe an - Bin ich nicht mehr arbeitsunfähig = Krankengeld wird gestrichen - Bin ich nicht mehr arbeitslos = ALG1 gestrichen Stimmt das? Gibt es eine Alternative? Ist evtl. eine Anmeldung eines Nebengewerbes eine Lösung? Geändert von Ratgeberin (17.12.2008 um 20:25 Uhr) |
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#2
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| Zitat:
Dann werde ich wieder ALG1 beantragen und den Weg in die Selbständigkeit mit Hilfe der Agentur für Arbeit wagen. - Bin ich nicht mehr arbeitslos = ALG1 gestrichen Wenn Du ALG beziehst und ein Gewerbe anmelden möchtest, musst Du das vorher (!) mit der Arbeitsagentur besprechen. Als Arbeitsloser (ALG1 Bezieher) darfst Du nur weniger als 15h die Woche arbeiten. Wenn Du mit dem Gewerbe Gewinn erwirtschaftest, wird dieser aufs ALG angerechnet. 20% (mindestens aber 165 Euro) des ALG bleiben anrechnungsfrei. Alles was darüber ist, wird vom ALG abgezogen. Wenn Du noch 90 Tage Restanspruch auf ALG hast, könntest Du Gründerzuschuss beantragen. Sprich mit der Arbeitsagentur über Deine Pläne!
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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