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#1
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| Guten Abend! Da wir uns über unsere zukünftige Familienplanung Gedanken machen, habe ich mal folgende Frage: - durch die Geburt unseres Kindes bin ich im August 07 von München nach Berlin gezogen - ich habe bis September 08 Elterngeld in Höhe von 67 % meines Münchner Einkommens erhalten - meine Job in München musste ich aufgrund der Entfernung kündigen und beziehe nun seit Oktober 08 Arbeitslosengeld 1 in Höhe von € 1800 über die Dauer von 12 Monaten Meine Fragen: -sollte ich wieder schwanger werden, würde mir vom Elterngeld ja nur der Mindestbetrag zustehen - Angenommen ich suche mir in der nächsten Zeit einen Job, in dem ich garantiert weniger als das Arbeitslosengeld verdiene, würde sich allerdings mein Elterngeldanspruch aber wieder erhöhen was ist mit den verbleibenden Monaten, also wenn ich statt der 12 Monate, in denen mir ALG 1 aufgrund meines alten Beschägftigungsverhältnisses zusteht, nur 5 Monate in Anspruch nehme? Kann ich die 7 restlichen Monate bei einer eventuell späteren Arbeitslosigkeit wieder einfordern? Macht es Sinn, jetzt für meinetwegen € 900 zu arbeiten, nur um mehr Elterngeld zu bekommen, aber im Endeffekt auf das ALG zu verzichten? Was wäre denn, wenn ich jetzt schwanger werde? Würde ich trotzdem weiterhin ALG 1 bekommen? Oder ALG 1 bis September 09 komplett "ausschöpfen", neuen Job anfangen und dann wieder schwanger werden? Ist ja auch irgendwie ****... Danke schonmal für die Antworten. Ich zermater mir schon so lange den Kopf und komm auf keine Lösung! Viele Grüße! |
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#2
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| Der Restanspruch bleibt 4 jahre bestehen,erst dann verfällt er... § 147 Abs. 2 SGB III. Heißt,wenn du 5 Monate alg1 beziehst dann hast Du noch einen Restanspruch von 7 Monaten,den Du innerhalb von 4 Jahren wieder geltent machen kannst. Wenn Du dann wieder eine neue Anwartschaft durch eine neue Arbeit erworben hast werden die sieben Monate zu deiner neuen Anspruchsdauer dazu gerechnet. Ein Neuanspruch ist entstanden, wenn du in einem Zeitraum rückwirkend von zwei Jahren (das ist die Rahmenfrist, § 124 SGB III) vor der Alo-Meldung mindesten 360 Tage versicherungspflichtig beschäftigt warst.(Hast dann wieder neue 6 Monate Anspruch auf alg1 plus die sieben wären dann 13 monate) Ich finde es macht aufjedenfall sinn auch für 900€ Arbeiten zu Gehen..aber das ist deine Entscheidung... Wenn Du jetzt Schwanger sein würdest?? Dazu hier:: Mutterschutz und Elterngeld bei Alg1 Arbeitsrecht frag-einen-anwalt.de Alles gute und Gruß aus Dortmund Geändert von tyron01 (09.01.2009 um 22:07 Uhr) |
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#3
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| Vielen Dank schonmal für deine Antwort! ![]() Wenn mein Anspruch bestehen bleibt für 7 Monate, dann aber nicht in der Höhe des derzeitigen ALG, oder? Das ALG würde sich dann vermutlich nach dem neuen Job berechnen, oder? Oder wird dann doch wieder auf mein gutes Gehalt vor der ersten Schwangerschaft zurückgegriffen? Ich frage mich ganz ehrlich, ob es Sinn macht, jetzt arbeiten zu gehen um etwas mehr Elterngeld als den Mindestsatz zu erhalten, aber dafür auf mein "gutes" Arbeistlosengeld zu verzichten. Wenn natürlich der Anspruch UND die Höhe meines jetzigen ALG bestehen bleiben, dann wäre es sinnvoll... Ist zwar irgendwie schade, dass man so denken muss, aber letzendlich muss ein 2. Kind ja auch finanziell in die Lebenssituation passen und da will ich es natürlich so geschickt wie möglich anstellen... Dankeschön schonmal. Viele Grüße! |
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#4
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| Der Restanspruch bleibt vier Jahre bestehen. Das Arbeitslosengeld wird aber immer nach dem Einkommen der letzten zwei Jahre berechnet. Wenn Du jetzt also arbeiten gehst, ruht das Arbeitslosengeld für diese Zeit. Nimmst Du es innerhalb von zwei Jahren wieder in Anspruch, wird Dein letztes Einkommen (€ 1800) bei der Berechnung mit berücksichtigt. Wenn nicht, dann wird das Einkommen nach dem Arbeitsentgelt berechnet, welches Du in den letzten zwei Jahren bezogen hast (€ 900).
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#5
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| danke schonmal für die hilfreiche auskunft. das heißt, wenn die einnahmen der letzten 2 jahre aus elterngeld und alg 1 bestanden haben, wird dieses wieder für die berechnung des zukünftigen alg 1 herangezogen? oder würde in dem fall dann doch auf das letzte sozialversicherungpflichte beschäftigungsverhältnis zurückgegriffen werden? angenommen ich würde mich für einen neuen alg anspruch von 6 monaten "dazuverdienen" wären von meinetwegen 1000 euro verdienst alg 670 euro. wenn ich diesen job antrete verzichte ich aber auf weitere 7 monate auf mein jetziges alg in höhe von 1800 euro. und dieses alg basiert auf meinem münchner einkommen aus dem jahr 2007. ich gehe also jetzt arbeiten für angenommen 1000 euro netto, dann werde ich schwanger. nach der geburt bekäme ich elterngeld über 670 euro und wenn im anschluss wieder eine arbeitslosigkeit antritt.... was bekäme ich dann? für 6 monate weitere 670 euro als alg 1 und meine 7 monate, auf die ich jetzt verzichte in welcher höhe???? danke! mehr frag ich dann auch nicht mehr! viele grüße! |
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#6
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| Hier steht alles zu deiner frage: SGB 3 - Einzelnorm und hier der Rechner: http://www.geldsparen.de/inhalt/rech...26&opensub=652
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (13.01.2009 um 08:32 Uhr) |
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