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#1
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| Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum ALG1. Nach 13 jähriger Berufstätigkeit werde ich nun zum 1.2.11 erstmals arbeitslos. Nun ist es so, dass ich zusammen mit meiner Lebenspartnerin (wir sind NICHT verheiratet) und unserem gemeinsamen Sohn zusammen in einem Haushalt lebe. Sie betreibt seit kurzem eib Gewerbe was allerdings noch keinen Gewinn erzielt. Wir kamen die ganze Zeit mit meinem Lohn von 1300 Euro gerade so über die Runden. Wenn ich aber nun Arbeitslosengeld von rund 800 Euro bekäme ist nach Abzug von Miete und Nebenkosten, an den Kauf von Lebensmitteln oder auch Kleidung für den Kleinen nicht mehr zu denken. Kann das ALG1 in so einem Fall aufgestockt werden oder würde ich gar direkt in die Grundsicherung fallen? Vielen Dank schon mal für die Hilfe. Gruss |
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#2
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| Du beantragst dann bitte ALG I und zusätzlich ALG II. Ihr bildet dann eine Einstehensgemeinschaft nach § 7 SGB II, das Einkommen deiner Lebensgefährtin würde dann ebenfalls berücksichtigt. Daher ist es notwendig, dass die Buchhaltung deiner Lebensgefährtin 1a in Ordnung ist, sonst wird die Ermittlung eurer Bedürftigkeit erschwert und es dauert ewig, bis ihr ALG II beziehen könnt.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Ok. Vielen dank für den Tipp! Mfg |
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