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#1
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| Hallo zusammen, super Forum! Ich bin neu hier und habe folgende Frage: Ich habe Ende Januar 2005 meine Ausbildung abgeschlossen und bin seitdem selbständig (als Handelsvertreterin) und habe während meiner Selbständigkeit ja nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Jetzt droht ab nächsten Monat die Arbeitslosigkeit. Rutsche ich jetzt direkt in Hartz IV oder habe ich noch Anspruch auf ALG1? Ich habe mal gehört, dass ich keinen Anspruch mehr auf ALG1 habe, weil mein letztes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mehr als 24 Monate zurück liegt. Ist das richtig? Und habe ich das hier richtig gelesen, dass, wenn ich weiter in meinem Job arbeiten würde, aber meine Einnahmen nicht zur Lebensunterhalt reichen, dass ich dann trotzdem Hart IV bekommen kann? |
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#2
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| Das müsste so korrekt sein. http://www.arbeitsagentur.de/zentral...att-Alg-II.pdf http://www.arbeitsagentur.de/zentral...att-Alg-II.pdf Antragsformular - arbeitsagentur.de Die ARGE möchte übrigens alles sehen: Kontoauszüge, Kfz.-Brief, ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo! Danke für Deine Antwort, habe mir inzwischen den Antrag für ALGII geholt und auch schon die Menge von Papieren zusammengesucht. Allerdings bin ich morgen erst mal beim Anwalt, weil es da noch was wg. meinem Arbeitsvertrag zu klären gilt, u. a. ob ich vielleicht scheinselbständig bin, somit müsste mein Arbeitgeber ja die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen und ich hätte dann doch noch Anspruch auf ALGI... Ist das alles kompliziert. |
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