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#1
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| Hallo leute, Ich bin seit ersten Mai arbeitslos. Nun will mich meine Beraterin in so eine Maßnahme stecken ( Bewerbungen schreiben etc ) Ich habe solch Maßnahmen satt, da ich sie schon etliche male besucht habe. Nun will ich versuchen, durch ein Praktikum, welches ich in der Firma eines Freundes machen werde, dieser Maßnahme zu entkommen. Auf was alles muss ich achten ? Danke im Vorraus schon mal. Grüße krix |
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#2
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| Du bist verpflichtet, an solchen Massnahmen teilzunehmen. Weigerst du dich, fängst du dir eine Leistungssperre ein. Du kannst natürlich versuchen, ein Praktikum genehmigen zu lassen, auf der Basis des § 46 SGB III. Ob du damit durchkommst? ![]() Schlussendlich dienen solche "Seminare" nur dazu, die Arbeitslosen aus der Statistik zu katapultieren und diese zu schönen. Ich vermute, du kannst die Massnahme nur verschieben, dieser Massnahme aber eben nicht dauerhaft entgehen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Erstmal danke für die schnelle Antwort. Du willst mir damit sagen, ich kann die Maßnahme verschieben, aber eben nur durch das Praktikum oder gibt es noch irgendwelche Gründe mit denen sich so etwas "verschieben" liese? |
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#4
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| Dann drücke ich mich anders aus: Man bekommt bei der Agentur für Arbeit nicht das, was man möchte, aber das, was man nicht möchte. Das hängt damit zusammen, dass eine individuelle Förderung des einzelnen Arbeitslosen nicht möglich ist oder zumindest nicht geübt wird. Das führt dann zu einer Beschäftigungs- und Bildungs-"Mafia" rund um die Agenturen und Argen, die irgendwie gefüttert werden müssen. Der, der eigentlich Hilfe von der Agentur oder Arge erwartet, kommt in diesem Zirkus einfach unter die Räder. Man kann eigentlich nur das sagen, was seit mindestens dreissig Jahren gilt: verlässt du dich auf das Arbeitsamt, bist du verlassen. Das ganze ist natürlich auch ein Ausdruck der Hilflosigkeit der Agenturen, die können die Arbeitslosen nur verwalten, aber nicht in Arbeit bringen. Und wenn sie es könnten, dann tun sie es nicht, weil irgenden Paragraph dem entgegensteht.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Versuche, das Praktikum durchzusetzen. Wenn es vollkommen abgelehnt wird, dann schlage alternativ eine wirklich sinnvolle Weiterbildung für Dich vor. Was machst Du beruflich? Wie sieht es aus mit Sprachen? Computerkenntnissen? Eine Weiterbildung über Bildungsgutschein muss allerdings sehr gut vorbereitet sein, d.h. Du musst genau wissen, was Du willst und sehr gute Argumente haben, weshalb die jeweilige Weiterbildung Deine Chancen erhöht, wieder in Arbeit zu kommen. Idealerweise hättest Du Dir dann auch schon eine konkrete Bildungsinstitution ausgesucht, nachdem Du zuvor Kontakt aufgenommen und dort ein Beratungsgespräch wahrgenommen hast. Aber dafür reicht jetzt womöglich die Zeit nicht. Das Praktikum wäre ohnehin zunächst einmal vorzuziehen, falls Du eine für Dich interessante Stelle siehst, die über einen privaten Arbeitsvermittler ausgeschrieben ist. Einen Vermittlungsgutschein kannst Du nämlich erst nach acht Wochen Arbeitslosigkeit erhalten. In Bildungsmaßnahmen giltst Du nicht als arbeitslos. Das heißt: die Wartezeit läuft währenddessen nicht weiter und die Zeit, bis Du einen Vermittlungsgutschein erhalten kannst, verschiebt sich entsprechend. Wichtig ist für Dich außerdem, ein Loch im Lebenslauf so lange wie möglich zu vermeiden. Das kann man z.B. mit einem Praktikum oder mit einer sinnvollen Weiterbildung. Mit einem Bewerbungskurs kann man das hingegen nicht. Wenn Du das Praktikum durchbekommst und bis zu seinem Ende noch keine Stelle gefunden hast, könntest Du also im Anschluss versuchen, eine sinnvolle Weiterbildung zu erhalten und das bis dahin entsprechend vorbereiten (siehe oben). Sammle jedes Argument, das Du finden kannst, um zu belegen, inwiefern Dir dieses Praktikum dabei helfen kann, wieder eine Arbeit zu finden: z.B. neue, sehr sinnvolle Arbeitserfahrungen (welche genau?), dieses und jenes kannst Du dabei lernen (was genau?), Du erhälst direkte Kontakte in dem Unternehmen, hast keine Lücke im Lebenslauf etc.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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