ALG1 Sperre? wer weiß rat?
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ALG1 Sperre? wer weiß rat?

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  #1  
Alt 28.05.2009, 12:43
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Standard ALG1 Sperre? wer weiß rat?


hallo,

also folgende situation: am 01.08.08 habe ich eine arbeit begonnen, der vertrag war auf 1 jahr befristet und würde am 31.7.09 enden.
ich habe diesen vertrag noch in der probezeit zum 31.10.08 gekündigt,da ich angst um meine sicherheit hatte und mich sehr unwohl gefühlt habe(war ein job in ner spielhalle).habe dann nahtlos eine beschäftigung in meinem erlerntem beruf als köchin am 1.11.08 begonnen.dieser vertrag war auf 6 monate befristet,und lief am 31.04.09 aus.er wurde nicht verlängert da ich schwanger geworden bin.

ich habe mich rechtzeitig beim AA gemeldet etc.
ich frage mich nur ob ich jetzt vieleicht ne sperre bekomme da, hätte ich den ersten vertrag nicht gekündigt , ich nun noch bis zum 31.7. beschäftigt wäre.
allerdings finde ich hatte ich wichtige gründe zu kündigen und habe ja auch sofort weiter gearbeitet.ich weiß wie die lage wäre wenn der erste vertrag unbefristet gewesen wäre, dann hätte ich ne sperre, aber so?
wenn beide befristet waren?
leider habe ich nicht die möglichkeit nocheinmal kurzfristig mit meinem bearbeiter in kontakt zu treten.und die servicenummer vom AA weiß auch keinen rat.
habt ihr eine idee? ich kann nur noch warten und das macht mich wahnsinnig
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  #2  
Alt 28.05.2009, 13:07
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Formal hast du die Bedingungen für eine Leistungssperre seitens der Agentur für Arbeit erfüllt. Sollte noch eine Sperre verhängt werden, solltest du in der Lage sein, ein mögliches Gefahrenpotential seitens der Spielhalle darlegen zu können.
Denn offensichtlich war das Gefahrenpotential bei Arbeitsantritt nicht erkennbar, dieses war dann wohl erst später erkennbar. Diesen Sachverhalt solltest du also dann auch erklären können.

Solltest du eine Sperre erhalten, kannst du, sofern bei dir Bedürftigkeit im Sinne des SGB II vorliegen würde, ersatzweise ALG II bei der ARGE/Jobcenter beantragen. Dort würde eine Sperre in Form einer [Sanktion, bezogen auf den Regelsatz] weiterwirken.

ALG II könntest du auch zusätzlich beantragen, wenn das ALG I zu mickrig ausfällt.

Bei dem Personenkreis unter 25 sind bei ALG II aber Besonderheiten zu beachten!
__________________
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  #3  
Alt 30.05.2009, 16:33
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Benutzerfreundlich ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Standard Du hattest einen trifftigen Grund - aber leider wusstest du, was da auf dich zukommt!

Hi,

leider wusstest du, was da auf dich zukommt. In einer Spielhalle geht es leider nicht immer sauber zu. Da kommen auch schon mal finstere Gesellen her.
ODer die Gefahr auf Raubüberfall der Kasse!
Leider kann man sich bei dem Wort Spielhalle oder der Art eines Ladens was drunter vorstellen.
Die vom Arbeitsamt können dies zumindest sagen!
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  #4  
Alt 31.05.2009, 22:15
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Hat der AG vor Vertragsunterzeichnung nicht auf die Gefahren hingewiesen?
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