Alg1 u. alg2 u. selbständig
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Alg1 u. alg2 u. selbständig

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  #1  
Alt 15.02.2009, 15:56
kvw kvw ist offline
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Standard Alg1 u. alg2 u. selbständig


Hallo,

gerade frisch registriert, da sich folgende Problematik abzeichnet:

Ich bin zum 31.12.08 arbeitslos geworden und bin schon am 9.12.08 in Berlin bei der Agentur für Arbeit (alg1) und beim Jobcenter (alg2) vorstellig geworden, da ich zwar Anspruch auf alg1 habe, allerdings nur 361€/mtl. und daher aufstockend alg2 benötige.

Gleichzeitig bin ich schon seit 6 Jahren Mitgesellschafter einer GbR also selbständig und möchte die Firma nun als meine Haupterwerbsquelle ausbauen,
da es immer besser läuft und auch meine Arbeitskraft stärker benötigt wird.
Allerdings kann mich die Firma noch nicht finanzieren.

Alg1 wurde zunächst reibungslos bewilligt, da ich z. Zt. noch unter 15h/woche arbeite und es auch so angegeben habe.

Alg2 ist noch nicht bewilligt, da musste ich auch die ganzen Unterlagen betreffs meiner Selbständigkeit abgeben.und die Bearbeitung dauert an.
das es gerade finanziell sehr knapp ist muß ich wohl nicht erwähnen.

Termin beim Arbeitsberater vom Jobcenter hatte ich dann auch schon, habe dabei natürlich meine Pläne zwecks Ausbau der Selbständigkeit erwähnt, und mich auch nach einem Coaching für Selbständige erkundigt. Es gab dort einen Kurs für Existenzgründer über 5 Wochen ganztägig, also 9-17 uhr, was natürlich wenn man seine Selbständigkeit ausbauen will, absolut kontraproduktiv ist.
Die Branche in der ich tätig bin hat sehr viel mit zeitlicher Flexibilität zu tun.
Ich habe mir dann daraufhin einen passenden VHS Kurs gesucht.

Gestern erhielt ich dann Post von der Arbeitsagentur betreffs Alg1, in dem man mir mitteilte, das ich laut Angabe des Jobcenters ganztätig Selbständig
sei und von daher keinen Anspruch auf Alg1 hätte.

Also absolutes Dilemma.

Ich möchte meine Selbständigkeit ausbauen, kann davon aber noch nicht leben.
Was kann ich tun? Gibt es eine Möglichkeit weiterhin AlG 1 zu erhalten, indem man nachweist, das man unter 15h/Woche arbeitet? Aber das wird natürlich eh immer mehr werden.

Oder läuft das ganze dann nur noch übers Jobcenter Alg2?
Die ganze Geschichte ist eh schon sehr kompliziert, durch das Zusammenspiel von AlG1 und AlG2.

Kann mir irgendjemand einen Tip fürs die weitere Vorgehensweise geben?
Oder zumindest einer Beratungsmöglichkeit in Berlin?

Danke für eure Zeit.

Chris
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  #2  
Alt 17.02.2009, 22:33
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Standard Hallo kvw - Willkommen!

Zitat:
Gestern erhielt ich dann Post von der Arbeitsagentur betreffs Alg1, in dem man mir mitteilte, das ich laut Angabe des Jobcenters ganztätig Selbständig
sei und von daher keinen Anspruch auf Alg1 hätte.
Ja, mit der Absage zum Kurs hast Du indirekt ja zugegeben, das Du mehr als 14,99 Stunden die Woche arbeitest. Ansonsten hätte sich das mit den Zeiten sicher irgendwie einrichten lassen. Das Jobcenter von etwas anderem zu überzeugen wird sicher nicht einfach, wenn überhaupt. Auf jeden Fall würde ich erstmal Widerspruch einlegen!
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Geändert von Ratgeberin (17.02.2009 um 22:37 Uhr)
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  #3  
Alt 03.08.2010, 10:00
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Standard AW: Hallo kvw - Willkommen!

Zitat:
Zitat von Ratgeberin Beitrag anzeigen
Ja, mit der Absage zum Kurs hast Du indirekt ja zugegeben, das Du mehr als 14,99 Stunden die Woche arbeitest. Ansonsten hätte sich das mit den Zeiten sicher irgendwie einrichten lassen. Das Jobcenter von etwas anderem zu überzeugen wird sicher nicht einfach, wenn überhaupt. Auf jeden Fall würde ich erstmal Widerspruch einlegen!
Hallo du musst bei den Gewerbeamt ein Gewerbeantrag stellen, und zum Hartz 4 Amt gehen und das als Nebentätigkeit anzeigen ( anmelden ) es muss aber in der Gewerbeanmeldung als Nebenerwerb stehen sonst zählt es als Haupterwerb. Dann zählt nur noch dein Einkommen Deiner Tätigkeit,und das muss das Amt ausgleichen bis zur Grundsicherung ( Hartz 4 Betrag. )
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