ALG1: Überbrücken der Sperrfrist durch Elterngeld?
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ALG1: Überbrücken der Sperrfrist durch Elterngeld?

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  #1  
Alt 04.11.2009, 20:31
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Standard ALG1: Überbrücken der Sperrfrist durch Elterngeld?


Hallo,

ich plane, mich nächstes Jahr selbständig zu machen und werde mein Angestelltenverhältnis daher kündigen. Um Anspruch auf den Gründungszuschuss zu erhalten, möchte ich mich zunächst arbeitslos melden, werde dann aber wegen der Sperrfrist 3 Monate lang keinen Anspruch auf ALG1 haben.

Da ich in den nächsten Tagen Vater werde, habe ich Anspruch auf Elterngeld. Diesen möchte ich idealer Weise in den drei Monaten der Sperrfrist nehmen und damit die einkommensfreie Zeit überbrücken. Kann ich dies tun oder verschiebt sich dadurch die Sperrfrist beim ALG1 nach hinten? Und spricht etwas dagegen, mein Gewerbe schon während der Sperrfrist zu gründen?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!
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  #2  
Alt 05.11.2009, 06:49
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Zitat:
Zitat von henri35 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich plane, mich nächstes Jahr selbständig zu machen und werde mein Angestelltenverhältnis daher kündigen. Um Anspruch auf den Gründungszuschuss zu erhalten, möchte ich mich zunächst arbeitslos melden, werde dann aber wegen der Sperrfrist 3 Monate lang keinen Anspruch auf ALG1 haben.

Da ich in den nächsten Tagen Vater werde, habe ich Anspruch auf Elterngeld. Diesen möchte ich idealer Weise in den drei Monaten der Sperrfrist nehmen und damit die einkommensfreie Zeit überbrücken. Kann ich dies tun oder verschiebt sich dadurch die Sperrfrist beim ALG1 nach hinten?Ja,sie Verschiebt sich nach hinten,so das du bei erneuter Antragstellung,nur 9 statt 12 Monate Anspruch hast.. Und spricht etwas dagegen, mein Gewerbe schon während der Sperrfrist zu gründen?Das bitte vorher mit der Agentur abklären,wegen den Zuschuß..

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!
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  #3  
Alt 05.11.2009, 20:22
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Hallo tyron01,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider verstehe ich sie nicht so ganz

Also: Wenn ich mich zum Beispiel zum 1. Juli 2010 arbeitslos melde und dadurch im Juli-September für ALG1 gesperrt bin: Verschiebt sich die ALG1-Sperre auf Oktober-Dezember, wenn ich von Juli-September Elterngeld beziehe oder bekomme ich ganz normal ab Oktober ALG1?

Danke für die "Nachhilfe"!
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  #4  
Alt 06.11.2009, 05:00
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Du bekommst dann ab Oktober ganz normal Alg1,aber deine Anspruchsdauer verkürzt sich dann um 3 Monate..z.b. von 12 auf 9 Monate..

Dies gilt aber nur,wenn du dich z.b. am 1.July Arbeitslos meldest und ab 5.July in Elternzeit gehst..Während der Elternzeit hast du keinen Anspruch auf Alg1 und dein Restanspruch vom Alg1 wird dann nach der Elternzeit widerbewilligt.
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Geändert von tyron01 (06.11.2009 um 05:20 Uhr)
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henri35 (06.11.2009)

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