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#1
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| Hallo, ich plane, mich nächstes Jahr selbständig zu machen und werde mein Angestelltenverhältnis daher kündigen. Um Anspruch auf den Gründungszuschuss zu erhalten, möchte ich mich zunächst arbeitslos melden, werde dann aber wegen der Sperrfrist 3 Monate lang keinen Anspruch auf ALG1 haben. Da ich in den nächsten Tagen Vater werde, habe ich Anspruch auf Elterngeld. Diesen möchte ich idealer Weise in den drei Monaten der Sperrfrist nehmen und damit die einkommensfreie Zeit überbrücken. Kann ich dies tun oder verschiebt sich dadurch die Sperrfrist beim ALG1 nach hinten? Und spricht etwas dagegen, mein Gewerbe schon während der Sperrfrist zu gründen? Herzlichen Dank für Eure Hilfe! |
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#2
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| Zitat:
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| Hallo tyron01, vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider verstehe ich sie nicht so ganz ![]() Also: Wenn ich mich zum Beispiel zum 1. Juli 2010 arbeitslos melde und dadurch im Juli-September für ALG1 gesperrt bin: Verschiebt sich die ALG1-Sperre auf Oktober-Dezember, wenn ich von Juli-September Elterngeld beziehe oder bekomme ich ganz normal ab Oktober ALG1? Danke für die "Nachhilfe"! |
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#4
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| Du bekommst dann ab Oktober ganz normal Alg1,aber deine Anspruchsdauer verkürzt sich dann um 3 Monate..z.b. von 12 auf 9 Monate.. Dies gilt aber nur,wenn du dich z.b. am 1.July Arbeitslos meldest und ab 5.July in Elternzeit gehst..Während der Elternzeit hast du keinen Anspruch auf Alg1 und dein Restanspruch vom Alg1 wird dann nach der Elternzeit widerbewilligt.
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (06.11.2009 um 05:20 Uhr) |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu tyron01 für den nützlichen Beitrag: | ||
henri35 (06.11.2009) | ||
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