ALG1 Überbrückung bis Festanstellung
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ALG1 Überbrückung bis Festanstellung

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Alt 04.02.2009, 17:08
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Einen schönen guten Abend!

Drei Fragen....

Beziehe seit Januar 09 ALG1. Bisher habe ich 9 Bewerbungen geschrieben. Davon 6 Absagen, von 2 Firmen habe ich noch keine Rückantwort (davon 1 Zwischenbescheid, dass Bewerbungsverfahren noch läuft, mit Bitte um Geduld) und bei der 9. Firma könnte ich ab 1. Juni fest angestellt werden, nicht früher. Habe kommende Woche wieder Gespräch beim AA.

1. Reichen meine bisherigen Bewerbungs-Bemühungen aus, um nicht gesperrt zu werden?
2. Wenn ich der Sachbearbeiterin vom AA nun einen unterschriebenen Fest-Vertrag der Firma vorlege, muß ich mich weiterhin woanders bewerben?
3. Habe ich das richtig gelesen, dass ich zum ALG1 noch max 165 Euro dazu verdienen darf, ohne dass ALG1 gekürzt wird? Die Firma, in der ich ab Juni arbeiten kann, könnte mich bereits ab März 1 bis 2x die Woche geringfügig beschäftigen (bezahlte Einarbeitung sozusagen).

Lieben Dank für die Antworten im Voraus!!

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Alt 04.02.2009, 19:36
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Zitat von Nobody Beitrag anzeigen
Einen schönen guten Abend!

Drei Fragen....

Beziehe seit Januar 09 ALG1. Bisher habe ich 9 Bewerbungen geschrieben. Davon 6 Absagen, von 2 Firmen habe ich noch keine Rückantwort (davon 1 Zwischenbescheid, dass Bewerbungsverfahren noch läuft, mit Bitte um Geduld) und bei der 9. Firma könnte ich ab 1. Juni fest angestellt werden, nicht früher. Habe kommende Woche wieder Gespräch beim AA.

1. Reichen meine bisherigen Bewerbungs-Bemühungen aus, um nicht gesperrt zu werden?
Sofern in einer Eingliederungsvereinbarung nichts anderes vereinbart wurde, sollten diese Bemühungen um Arbeit ausreichend sein, so dass kein Grund für ene Leistungssperre vorliegt.

2. Wenn ich der Sachbearbeiterin vom AA nun einen unterschriebenen Fest-Vertrag der Firma vorlege, muß ich mich weiterhin woanders bewerben?
Ja. ALG I ist für Arbeitsuchende bestimmt und dient nicht als Überbrückungsgeld. Du musst vermittelbar sein, um ALG I beziehen zu können.

3. Habe ich das richtig gelesen, dass ich zum ALG1 noch max 165 Euro dazu verdienen darf, ohne dass ALG1 gekürzt wird?
Ja, du darfst bei ALG I zuverdienen und daraus ergibt sich ein Freibetrag von 165€. Aber Achtung! Du darfst nur 14,99 Stunden pro Woche arbeiten, arbeitest du 15 Stunden und mehr, giltst du nicht mehr als arbeitslos und fällst aus ALG I heraus.

Die Firma, in der ich ab Juni arbeiten kann, könnte mich bereits ab März 1 bis 2x die Woche geringfügig beschäftigen (bezahlte Einarbeitung sozusagen).

Lieben Dank für die Antworten im Voraus!!

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