| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| AAALLLLSSSOOOO: ich habe meine Ausbildung am 30.9.09 beendet und am 1.10.09 mit meinem Praktikum angefangen, das 2 Monate geht und ich bekomm danach ne Festanstellung. ALG1 Wurde mir bewilligt!! Jetzt hab ich folgendes Problem: Momentan bin ich noch bei meiner Mutter gemeldet, diese ist in Waldshut.....jetzt habe ich mir eine Wohnung in der Nähe von meinem Arbeitsplatz,gesucht. Da ich von meiner Mutter bis zur Arbeit über eine Stunde Fahrzeit habe und mich das echt fertig macht....da das Praktikum auf Vollzeit läuft..... Jetzt ist meine Frage, wie ich jetzt mit dem Amt weiter verfahren soll, da ich es ja dann wechseln muss...... ![]() Ach ja, das erste ALG1 bekomm ich ende diesen Monat.....ich sollte ja aber auch noch die Miete bezahlen usw. Wie komm ich da jetzt weiter mit dem Amt???Habe keine Ahnung von sowas... (Hab erst heute bescheid bekommen, dass ich die Wohnung bekomme) ![]() ![]() ![]() Bitte helft mir! LG P.S. Falls das was zur Sache tut, ich bin 20 Jahre alt..... |
|
#3
| |||
| |||
| ja, mein Berater hat en bissl den PC ausgetrixt^^ deshalb bekomm ich des auch trotzdem^^ |
|
#4
| ||||
| ||||
| Zitat:
Nach § 46 SGB III wäre das dann eine Eingliederungsmassnahme in Arbeit, da bist du versichert und bekommst weiterhin ALG I. SGB 3 - Einzelnorm Erhälst du aus dem Praktikum eine Vergütung, musst du diese melden und anrechnen lassen. Achte bitte darauf, dass bei einer Vergütung das Praktikum nicht als Arbeitsverhältnis gewertet wird, sonst fällst du ab 15 Stunden pro Woche aus dem ALG I - Bezug heraus. Bei einem Umzug kannst du bei der Agentur für Arbeit Beihilfen für Umzug oder Fahrtkosten beantragen. Näheres müsstest du aber mit deinem Sachbearbeiter besprechen. Ich rate aber dazu, nicht umzuziehen, solange du keinen festen Arbeitsvertrag in der Tasche hast und die Probezeit vorbei ist. Ein Unternehmen, dass sich mal so eben zwei Monate den Mitarbeiter von der Agentur für Arbeit bezahlen lässt, um ihn dann erneut in 6 Monate Probezeit zu stecken, ist meiner Ansicht nach nicht vertrauenswürdig. Beachte bitte: du bist unter 25, bei Bedürftigkeit im Sinne des SGB II (Arge/Jobcenter) erlebst du dein blaues Wunder, da ist das Hotel Mama bis 25 die rettende Küste nach schwerem Sturm.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#5
| |||
| |||
| Ja ausgezogen wäre ich sowieso, da meine Mutter auch nur ne 2 Zi. Whg. hat und das ist eindeutig zu eng für 2, da ja nur ein Schlafzi. vorhanden ist.....und ich auch kein so tolles Verhältnis zu ihr habe, wenn wir uns so auf der Pelle hocken..... und ich wäre ja nicht die Erste, die unter 25 Jahren auszieht und Geld vom Amt bekommt.... Naja, das mit dem Praktikum hat sich ja schon alles geklärt mit Amt usw. Bin jetzt gelernte Kosmetikerin und es ist in der Branche so üblich ein mehrmonatiges Praktikum zu machen....ich hatte da noch Glück, nur 2 Monate zu machen....... Ist halt so, dass in jedem Studio anders behandelt wird und die mir das erst beibringen müssen......das was ich während meiner Ausbildung gelernt habe ist eig. für die Katz, einfach nur dass ich halt en Zeugnis hab und mich en bissl auskenn mit den Sachen, für was das gut ist u. so^^ Das geht aber schon dass ich ausziehen kann oder????Ich zieh morgen schon in die Wohnung, da ich ja unter der Woche arbeite und sonst keine Zeit hab.... ![]() Was genau muss ich denn dann machen? |
|
#6
| ||||
| ||||
| Du hast deinen Wohnsitz gewechselt, also müsstest du dich einwohnermeldetechnisch entsprechend ummelden. Damit wechselt auch die Zuständigkeit deiner Agentur für Arbeit ---> Partner vor Ort - www.arbeitsagentur.de. Den Umzug musst du SOFORT und NACHWEISBAR deiner alten und neuen Agentur für Arbeit melden. Umzug - www.arbeitsagentur.de Das wäre der offizielle Weg. Da du die Wohnung aber für das Praktikum benötigst, würde ich die Wohnung zunächst als Zweitwohnsitz anmelden. Dann bliebe dir die alte Agentur erhalten - vorerst! Bitte besprich die Situation mit deinem Sachbearbeiter, auch hinsichtlich der Erreichbarkeitsanordnung.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#7
| |||
| |||
| ich möchte dort ja bleiben........für ne sehr lange Zeit unabhängig von dem Praktikum.... |
|
#8
| |||
| |||
| Ach ja, und danke für deine Atworten....der Gedanke mit dem Amt hat mich fast wahnsinnig gemacht^^ also muss ich mich ummelden, und bei beiden Ämtern bescheid sagen?sehe ich das jetzt richtig? |
|
#9
| ||||
| ||||
| Zitat:
Kann die Agentur dich nicht erreichen und du nicht sofort auf Post reagieren, verlierst du dein Arbeitslosengeld.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#10
| |||
| |||
| aso, ok! Danke für deine Antworten^^ |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Alg1 u. alg2 u. selbständig | kvw | Arbeitslosengeld ALG I | 2 | 03.08.2010 10:00 |
| Hiilfe ALG1 wie berechnen?? | mann | Arbeitslosengeld ALG I | 1 | 29.09.2009 16:42 |
| nun ist es auch bei mir soweit, diverse Fragen zu ALG1 | Nils72 | Arbeitslosengeld ALG I | 3 | 26.02.2009 10:34 |
| Hilfe zu Alg1 | Nic0n000 | Arbeitslosengeld ALG I | 6 | 09.02.2009 11:32 |
| ALG1 Überbrückung bis Festanstellung | Nobody | Arbeitslosengeld ALG I | 1 | 04.02.2009 19:36 |