ALG1 - Umzug in Verbindung mit Arbeitsaufnahme, mit Kind und zu Lebensgefährte?
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ALG1 - Umzug in Verbindung mit Arbeitsaufnahme, mit Kind und zu Lebensgefährte?

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  #1  
Alt 31.05.2010, 10:27
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Hallo,
ich bin Arbeitssuchend gemeldet, da mein Arbeitsvertrag zum 30.06. ausläuft. Nach vielen Bewerbungen und auch wenigen Vorstellungsgesprächen habe ich nun ca. 220km weiter weg eine Arbeit in Aussicht. In dieser Stadt wohnt auch mein Lebensgefährte (edit, falls es was zur Sache tut: er hat dort eine feste Arbeit).

Die Arbeitsagentur würde mit laut Eingliederungsvereinbarung folgendes erstatten:
"[...]
3. Mobilitätshilfe bei Arbeitsaufnahme für die täglichen Pendelfahrt zwischen Arbeitsort undWohnort
oder
Trennungskostenbeihilfe in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten bis zu einer Dauer von 6Monaten, Zahlung als Einmalbetrag, Maximalbetrag 2500 Euro;
[...]
4. Umzugskostenbeihilfe: pauschale Kostenübernahme bei erforderlichen Umzug bis 1200 Euro
[...]"


Nun meine beiden Fragen:
  1. Würde mir auch der Umzug gezahlt werden, wenn ich in eine Wohnung, welche ich mit meinem Lebensgefährten zusammen miete, einziehe?

    Oder muss es eine Wohnung sein, die ich nur mit meinem Kind miete und beziehe?

  2. Vorübergehend könnte ich in der kleinen Wohnung meines LG mit wohnen (für wenige Wochen). Dafür würde ich aber keine Pendelkosten für die Wochenenden bekommen, da ich ja nicht jeden Tag pendel. (Jeden Tag 440km fahren wäre für mich auch nicht machbar.)
    Ist das so korrekt? Trennungskostenbeihilfe würde ich aber ja auch nicht bekommen, da ich ja keinen Mietvertrag habe (z.B. für ein WG-Zimmer oder so).

    Ich muss aber an den Wochenenden nach Hause pendeln, da ich für mein Kind und am neuen Arbeitsort nicht so schnell eine Betreuung finde. Die Kindergärten sind dort alle Überlaufen. Im Herbst jedoch wird das Kind eingeschult, somit MUSS ich bis dahin am neuen Arbeitsort eine feste Wohnung haben
    Während der ersten 1-2 Monate würde es von den Großeltern am bisherigen Wohnort betreut werden können.

Grüße
Martina

Geändert von M-artin-a (31.05.2010 um 10:30 Uhr)
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  #2  
Alt 01.06.2010, 04:46
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Wie hoch wäre dein ALG I und wielange würde es gewährt werden?

Kannst du schon sagen, ob und wann du in ALG II fällst?
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  #3  
Alt 01.06.2010, 07:09
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Wie hoch wäre dein ALG I und wielange würde es gewährt werden?
Höhe - keine Ahnung.
Dauer: soweit ich weiß 12 Monate, da ich über zwei Jahre im bisherigem Job gearbeitet habe.

Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Kannst du schon sagen, ob und wann du in ALG II fällst?
ALGII wäre erst nach den 12 Monaten der Fall.
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