Ich habe 40 Jahre bei einem Unternehmen gearbeitet und im September 2009 einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung für Arbeitsauflösung März 2011 unterschrieben. Zusätzlich war noch eine Klausel vereinbart, dass ich jederzeit aufhören kann, sobald ich eine neue Arbeitsstelle gefunden habe. Die Abfindungsumme ist dann trotzdem wirksam. Mein Arbeitsplatz wurde im März 2011 weg rationalisiert.
Ich hatte im Juli 2010 eine neue Arbeitsstelle gefunden. Nun habe ich zum 31.12.2011 bei meiner neuen Arbeitsstelle aus gesundheitlichen Gründen gekündigt (Attest vom Arzt liegt vor). Ich bin 58 Jahre und hätte 24 Monate Anspruch auf ALG1. Wird mir die Abfindung von der alten Firma jetzt beim Arbeitslosengeld angerechnet?