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#1
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| Hallo und Grüß Gott. Ich bin neu hier im Forum und habe viele Fragen an Euch. Ich bin mit 55 Jahren und nach 29 Jahren öffendl.Dienst Arbeitslos geworden.(eigendlich unkündbar) Ich bekomme Abfindung und 2009 Lohnfortzahlung für 6 Monate mit Arbeitsfreistellung.(liegt in meinem Interesse) Ich beabsichtige die Summe aufgeteilt auf die Jahre 2009 und 2010 auszahlen zu lassen. (Guter Gedanke???) Was macht das Arbeitsamt aus dieser Abfindung? Die 3-monatssperrzeit werde ich umgehen können. Mir ist bewußt das ich diese 25% Ruhezeit- Regelung abbekomme.. Aber bezieht sich diese auf die erste Rate ?(2009) Beziet sich diese auf die Ges.Abfindung ?(2009/2010) Bezieht sich diese auf die Brutto-Abfindung oder Netto-Abfindung ? Was geschied mit dem 2010er Abfindungsanteil wenn ich dann noch ALG1 beziehe? Ein Online -Abfindungsrechner sagt mir daß ich in meinem Fall bei Bezug von ALG1 im Jahr 2010 sowie gleichzeitiger Auszahlung von meiner 2..Abfindungsrate sogut wie keine Steuer bezahle. Ist das so Richtig?. Das Abfindungsangebot meines Arbeitgebers überrollt mich völlig unerwartet deshalb meine Ratlosigkeit über Zustimmung oder Ablehnung dieses Angebots. Auf viele Antworten auf meine Frage wartend. Hafimann |
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#2
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| mit 55 aufs Eis gelegt werden erwartet man nicht. lies hier mal bitte Arbeitsrecht Arbeitszeugnis Kündigung Arbeitsvertrag Abfindung Urlaub Zeugnis Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu wellen für den nützlichen Beitrag: | ||
hafimann (22.11.2008) | ||
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