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#1
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| Hallo, obwohl ich mich hier schon durchgewühlt habe,find ich irgendwie keine Antwort auf meine Frage! Folgendes: Mein Mann wird,nach betriebsbedingter Kündigung ab März erwerbslos sein! Sein durchschnittliches Bruttoeinkommen liegt bei ca 1750 € (dank einiger Monate der Kurzarbeit). Ich verdiene,im Familienbetrieb ,ca 200-250€ monatlich. Da mein Mann einen Titel auf die Unterhaltszahlungen seines,bei der KM lebenden ,Sohnes hat(zur Zeit zahlt er 283€),unsere Warmmiete 480€ hoch ist und die restlichen Fixkosten sich auf ca 150€ belaufen,bliebe uns von seinen ALG1 nichts übrig! Muss ich eigentlich auch Geld beantragen? Wenn ja,was? Über jede Antwort bin ich dankbar! MfG |
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#2
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| Ihr könnt aufstockendes Hartz IV beantragen, wenn ihr nicht noch irgendwo einen übermäßigen Sparstrumpf in der Hinterhand habt. Am besten dein Mann beredet das mal mit der Agentur für Arbeit. Wichtig ist das er sich unverzüglich Arbeitsuchend /Arbeitslos meldet. bei dem Termin mit dem Fallmanager, kann er dann gleich euren Fall schildern, evtl ist es auch gut wenn du mit gehst. Der wird euch dann (hoffentlich) an die richtigen Stellen weiter schicken. Edit: Ich sehe gerade das er den Termin schon gehabt haben muß, also müßt ihr einen weiteren Termin beantragen und euch von dem Fallmanager explizit zu dem Thema beraten lassen, der sollte euch dann weiterschicken zur richtigen Stelle.
__________________ Ich schreibe in meinem Blog über meinen Weg in die Selbständigkeit: http://news.ahanit.de Eigendesignte Spiele-----Historische Spiele Geändert von Ahanit (16.02.2010 um 17:26 Uhr) |
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#3
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| Das stimmt wohl! Ich möchte halt nur nicht,dass wir,sprichwörtlich,über den Tisch gezogen werden! |
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#4
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| Eine Frage noch...da ich seit gut 3 Jahren geringfügig beschäftigt bin-in ein und dem selben Betrieb-wie schaut es da mit der 160€ -Grenze aus? |
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#5
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| ALG I - Rechner: Arbeitslosengeld-I-Rechner | geldsparen.de Dein Gatte wird ALG I beziehen, wieviel das ungefähr sein wird, kann er mit dem vorgenannten Rechner grob ausrechnen. Da ALG I eine Leistung aus der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung ist, betrifft dich das ALG I deines Gatten zunächst nicht. Da du das ALG I nicht beziehst, sondern dein Gatte, tangiert dich sein Freibetrag nicht. So wie ich das sehe, werdet ihr aber bedürftig werden im Sinne des SGB II, deshalb solltet ihr gleichzeitig mit dem ALG I - Antrag (Agentur für Arbeit) auch einen ALG II - Antrag (Arge/Jobcenter) stellen. Sollte der ALG II - Antrag bewilligt werden, fallt ihr als Einstehungsgemeinschaft (Ehe) dem SGB II zu, das heisst, ihr beide werdet dann von der Arge/Jobcenter betreut und ihr seid beide verpflichtet, eure Bedürftigkeit zu mindern. Dein Gatte UND du, ihr müsst dann beide Bewerbungsbemühungen nachweisen. Beim ALG II wird dein Einkommen angerechnet unter Berücksichtigung eines Freibetrages nach § 30 SGB II und sein ALG I. Die Unterhaltszahlungen werdet ihr nicht mehr aufbringen können, wie das geregelt wird, kann ich nicht sagen. Wenn sich dazu hier im Forum niemand meldet, wendet euch an ein Elternforum oder an ein Forum für Alleinerziehende. http://arbeits-abc.de/forum/blogs/no...reviarium-225/
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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