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ALG1 und Arbeitsangebote

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  #11  
Alt 15.01.2009, 08:41
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soisrecht2 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Du hast es selbst gut recherchiert

Gem. des Gesetzeszitates SGB III von dir mußt du eine Schlechterstellung nicht annehmen. Ausnahme:

... ist, wenn du (wie es in deinem Falle scheint) keinen Anspruch auf ALG I hast, weil noch nicht ALV aus einem Arbeitsverhältnis eingezahlt wurde.
Dann wirst du entweder a.) als sog. "Aufstocker" oder b.) als H4- Empfänger eingestuft.

Zu welcher "Kategorie" du zählst, kann ich nicht einschätzen, da dieses sog. Leistungsangelegenheiten sind.

Nimmst du eine "vorübergehende" sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (ganz gleich wie) als Überbrückung bis zum Studienbeginn an, wird in die ALV (Arbeitslosenversicherung) eingezahlt. Einen Anspruch auf ALG hast du aber erst nach einer längeren Frist der Einzahlung- und dann wäre es auch noch fraglich, ob dieses bescheidene Geld zum Selbsterhalt reicht. Das mag ich vorab schon mal bezweifeln ...

Also:
Annehmen, einstweilen "jobben" und den Anfang vom Berufs- oder Studienleben machen. Sicher hast du noch dein gesamtes künftiges Berufsleben vor dir- wie viele andere. Deswegen solltest du keine Zeit verschenken!

Viel Glück- und mach's einfach so.

M.l.G.!

soisrecht2
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  #12  
Alt 15.01.2009, 09:43
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maxmax befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Alg1 bekomm ich auf jeden Fall, weil ich zwei Jahre bei der Bundeswehr war und schön Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Also kann ich bei einem Jobangebot was 20-30% unter meinem Alg1 liegt einfach sagen, ne Danke? Oder machen die da Stress? Muss ich mich selbst um was bemühen?

Gruß maxmax
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  #13  
Alt 16.01.2009, 10:18
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soisrecht2 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Hallo Max!

Besser ist es, wenn du dich selbst um "etwas" bemühst. Da bleibt das Amt mit mit evtl. Zwangsandrohungen außen vor.

Wird allerdings schwierig werden ...

Schönes WE!

soisrecht2
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