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#1
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| Hallo, ich habe eine Frage zum Bezug von ALG1 und der gesicherten Kinderbetreuung. Ich habe mein ALG auf 30 Stunden setzen lassen und einen Vollzeitkrippenplatz für meine Kleine. Nun rechne ich, ob es möglich ist, die 30 Stunden auf 35 Stunden hochzusetzen. Wie rechnet das Amt? Ich habe einen Betreuungsrahmen von 7.30 - 16.00 Uhr. Als 8,5 Stunden pro Tag. Das wären über 40 Stunden pro Woche. Aber das ist jetzt die Theorie. Praktisch habe ich pro Arbeitstag eine halbe Stunde Mittagspause. Dazu kommt der Fahrtweg zur Arbeit und zur Kita. Wenn ich eine Arbeit in meiner Stadt bekomme rechne ich pro Tag mit 45 Minuten (30 Minuten für den Weg und 15 Minuten Tür und Angelgespräche in der Kita, Jacke ausziehen umarmen, verabschieden) Also bin ich bei 2 Stunden "geschnuckse" um die Arbeitszeit herum. So komme ich auf einen Höchstarbeitstag von 6,5 Stunden. Das wären 32,5 in der Woche. Also kommen 35 Stunden schon gar nicht mehr infrage, oder? Und was ist, wenn mir ein Stellenangebot aus einer Stadt 50km entfernt ins Haus flattert? Fahrtzeit und geschnuckse 3 und mehr Stunden pro Tag? Bekomme ich dann Probleme mit der Verfügbarkeit? Wie wird das gehandhabt? Viele Grüße Matilda |
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#2
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| Guckst du § 121 SGB III - Zumutbarkeit von Arbeit. Deine Verhältnisse müsstest du mit der Agentur für Arbeit besprechen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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