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#1
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| Hallo, [/SIZE] ich bin seit drei Jahren Kleinunternehmer mit EXGZ von der Agentur für Arbeit. Da sich ab Januar 2008 meine Gesamt-Einnahmen unter das Existenzminimum reduzieren, möchte ich ALG1 beantragen, welches mir ab Februar, wegen meiner Freiwilligen ALV, zusteht. Wie muß ich nun rein behördentechnisch vorgehen, wenn ich dann neben dem ALG1 auch noch nebenberuflich selbstständig sein möchte? Ich dachte mir Folgendes: Ich reduziere meine Wochenarbeitszeit von 20 auf 14 Stunden, indem ich einen Auftrag abgebe, gehe dann zur AA und beantrage ALG1. Muß ich dann dem Gewerbeamt und dem Finanzamt noch Bescheid geben? Was ist mit KV und RV ? Gibt es Besonderheiten zu beachten, da es sich ja um die "Freiwillige ALV für Selbstständige" handelt ? Kann ich dann weiterhin dei 1%-Regel mit AfA für meinen Pkw anwenden, oder sollte dann ein Fahrtenbuch geführt werden, um eine Gewinnreduzierung bis auf 165 € zu erreichen ? Ich danke allen Sachkundigen für eine detaillierte Antwort ! Gruß VPl1959 |
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#2
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| Herzlich Willkommen in unserem Forum! Ups, fast hätten wir Dich übersehen. Dein Problem wurde in unserem Forum schon behandelt, (ALG I gibts wohl nicht ALG II könnte drinn sein) sh. unten: http://arbeits-abc.de/forum/arbeitsl...engeld-2-a-88/ Selbständig und Arbeitslosengeld II geht doch nicht! Selbständigkeit und Arbeitslosengeld I Ich hoffe, Du kommst mit diesen Infos zurecht. LG ![]() |
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#3
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| Danke für die netten Willkommensgrüße und ebenso für die schnelle Antwort! Zum Thema: ich sehe das etwas anders. Wenn ich die Anwartschaften für ALG1 erfülle und weniger als 15 Stunden je Woche arbeite bin ich nicht hilfebedürftig sondern Arbeitslos, oder ? Spielt es denn dann noch eine Rolle, ob die Nebenbeschäftigung aus einer Selbstständigkeit resultiert ? Würde ich mein Gewerbe abmelden, bekäme ich ja auch ALG1 und dürfte 165 € dazu verdienen ?! Kann Jemand hierzu einen §§ benennen und eine Erklärung dazu schreiben ? Viele Grüße, Danke ! |
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