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#1
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| Hallo ich bekomme vom arbeitsamt 597€ alg1 und jetzt mein problem ich bin noch verheiratet und jetzt kommt die scheidung meine noch frau will mich aus der gemeinsammen wohnung werfen ich habe aber nich das geld für eine Kaution ich war deswegen schon bei der arge weil ich einen antrag für einen zuschuss stellen wollte das ich die Kaution wollte habe auch ein Mietangebot dabei gehabt aber der Sachbearbeiter sagte nur das ich keinen anspruch auf ALG2 hätte da für mich die Wohngeldstelle zuständig wäre aber den antrag bei der stelle kann ich nur stellen wenn ich bereitz eine Wohnung habe aber wie soll ich mir ne Wohnung anmieten wenn ich nicht das gelt für die kaution habe PS:Kann mich meine noch Frau aus der Wohnung werfen auch wenn ich nicht im mietvertrag stehe? Bitte um Hilfe was kann ich noch machen |
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#2
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| Es bestimmt derjenige über die Wohnung, der den Mietvertrag unterschrieben hat. Wenn du also nicht Mieter der Wohnung bist, kann dich deine Frau sozusagen rausschmeissen. Solltest du dadurch aber "bedürftig" im Sinne des SGB II werden, so müsste dich deine Frau, sofern sie dazu finanziell in der Lage wäre, angemessen unterstützen, und zwar solange, wie ihr beide verheiratet seid. Das heisst: stellst du einen ALG II - Antrag, sitzt deine Frau mit im Boot, ob sie will oder nicht. Es wäre daher mehr als sinnvoll, die Angelegenheit mit Stil abzuwickeln. Wenn du ALG I beziehst, müssen, bevor ALG II gewährt wird, vorrangige Leistungen in Anspruch genommen werden, das wäre zum Beispiel Wohngeld. Erst wenn ALG I & Wohngeld nicht ausreichen, kommt ALG II in's Spiel. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass auch ein Nicht-ALG II-Leistungsempfänger in den Genuss von Leistungen nach dem SGB II kommen kann, und zwar nach § 23 SGB II: SGB 2 - Einzelnorm Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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