ALG1 Verheiratet jetzt scheidung brauche wohnung
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


ALG1 Verheiratet jetzt scheidung brauche wohnung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 30.05.2009, 14:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 1
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Sven78 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard ALG1 Verheiratet jetzt scheidung brauche wohnung


Hallo ich bekomme vom arbeitsamt 597€ alg1 und jetzt mein problem ich bin noch verheiratet und jetzt kommt die scheidung meine noch frau will mich aus der gemeinsammen wohnung werfen ich habe aber nich das geld für eine Kaution ich war deswegen schon bei der arge weil ich einen antrag für einen zuschuss stellen wollte das ich die Kaution wollte habe auch ein Mietangebot dabei gehabt aber der Sachbearbeiter sagte nur das ich keinen anspruch auf ALG2 hätte da für mich die Wohngeldstelle zuständig wäre aber den antrag bei der stelle kann ich nur stellen wenn ich bereitz eine Wohnung habe aber wie soll ich mir ne Wohnung anmieten wenn ich nicht das gelt für die kaution habe
PS:Kann mich meine noch Frau aus der Wohnung werfen auch wenn ich nicht im mietvertrag stehe?

Bitte um Hilfe was kann ich noch machen
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 30.05.2009, 17:46
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.762
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Es bestimmt derjenige über die Wohnung, der den Mietvertrag unterschrieben hat.

Wenn du also nicht Mieter der Wohnung bist, kann dich deine Frau sozusagen rausschmeissen.

Solltest du dadurch aber "bedürftig" im Sinne des SGB II werden, so müsste dich deine Frau, sofern sie dazu finanziell in der Lage wäre, angemessen unterstützen, und zwar solange, wie ihr beide verheiratet seid. Das heisst: stellst du einen ALG II - Antrag, sitzt deine Frau mit im Boot, ob sie will oder nicht.

Es wäre daher mehr als sinnvoll, die Angelegenheit mit Stil abzuwickeln.

Wenn du ALG I beziehst, müssen, bevor ALG II gewährt wird, vorrangige Leistungen in Anspruch genommen werden, das wäre zum Beispiel Wohngeld.

Erst wenn ALG I & Wohngeld nicht ausreichen, kommt ALG II in's Spiel.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass auch ein Nicht-ALG II-Leistungsempfänger in den Genuss von Leistungen nach dem SGB II kommen kann, und zwar nach § 23 SGB II:

SGB 2 - Einzelnorm

Zitat:
Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Hilfebedürftige innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alg1 u. alg2 u. selbständig kvw Arbeitslosengeld ALG I 2 03.08.2010 10:00
Gekündigt ! Brauche nun eine neue Wohnung! rotloeckchen Kündigung 9 13.03.2009 07:41
Brauche Hilfe (Wohnung) Z3nturio Allgemeine Fragen 17 24.04.2007 18:18
mal ne frage wegen wohnung hab schaubis2 ALG II/Hartz IV 2 18.02.2007 22:20


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:21 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.