ALG1 Zuverdienst wieviel Abzug?
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ALG1 Zuverdienst wieviel Abzug?

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  #1  
Alt 13.06.2009, 15:01
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Standard ALG1 Zuverdienst wieviel Abzug?


hallo zusammen, wer kann mir helfen?
ich war von Oktober 2008-März 2009 auftragsbedingt arbeitslos und
bekam Arbeitslosengeld bewilligt für insgesammt 24 Monate, ich werde
in diesem Jahr 62 Jahre alt. Ich habe in der Zeit der Arbeitslosigkeit
dazu verdient unter 165.- Eur. bei meinem Arbeitgeber.
Aufgrund der allgemeinen sehr schlechten wirtschaftlichen Zeit werde
ich in diesem Jahr, wahrscheinlich schon ab September wieder arbeitslos
bis zum Frühjahr des nächsten Jahres, mein Arbeitgeber stellt mich auch
dann wieder ein wenn das Baugeschäft wieder anläuft.
Jetzt zu meinen Fragen: bekomme ich problemlos Arbeitslosengeld weiter
und wenn ja in welcher Höhe?
Kann man mich gegen meinen Willen weiter vermitteln auch nur für einige
Monate, wer nimmt aber einen 62jährigen der zudem rückengeschädigt ist
ich fahre demnächst zur Reha wegen einem Bandscheibenvorfall.
Wenn ich bei meinem Arbeitgeber während der Arbeitslosigkeit weiter
arbeite, darf das in der Woche nicht mehr als 15 Stunden sein, sonst gilt
das nicht als arbeitslos, wie wird aber der Verdienst angerechnet, Brutto
oder Netto, weil mir das ja vom ALG abgezogen wird??
165.- Eur. sind ja anrechnungsfrei.
Wäre schön wenn mir femand fachkundig helfen kann.

Schon mal vielen Dank sagt Günter
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  #2  
Alt 14.06.2009, 07:41
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Zitat:
Zitat von Günter Beitrag anzeigen
hallo zusammen, wer kann mir helfen?
ich war von Oktober 2008-März 2009 auftragsbedingt arbeitslos und
bekam Arbeitslosengeld bewilligt für insgesammt 24 Monate, ich werde
in diesem Jahr 62 Jahre alt. Ich habe in der Zeit der Arbeitslosigkeit
dazu verdient unter 165.- Eur. bei meinem Arbeitgeber.
Aufgrund der allgemeinen sehr schlechten wirtschaftlichen Zeit werde
ich in diesem Jahr, wahrscheinlich schon ab September wieder arbeitslos
bis zum Frühjahr des nächsten Jahres, mein Arbeitgeber stellt mich auch
dann wieder ein wenn das Baugeschäft wieder anläuft.
Jetzt zu meinen Fragen: bekomme ich problemlos Arbeitslosengeld weiter
und wenn ja in welcher Höhe?

Du müsstest einen Bescheid vorliegen haben, aus dem die Anzahl der nicht verbrauchten ALG I - Tage hervorgeht. Diesen nicht verbrauchten Anspruch kannst du innerhalb von vier Jahren aufbrauchen.

Nach § 131 SGB III SGB 3 - Einzelnorm müsstest du ALG I derzeit in alter bekannter Höhe erhalten.




Kann man mich gegen meinen Willen weiter vermitteln auch nur für einige
Monate,
Ja! ALG I wird nur an Arbeitsuchende gezahlt, du musst jede Arbeit annehmen, die zumutbar ist (§ 121 SGB III). Ggf. müsstest du sogar deine Zuverdienststelle aufgeben



wer nimmt aber einen 62jährigen der zudem rückengeschädigt ist

[]


ich fahre demnächst zur Reha wegen einem Bandscheibenvorfall.
Wenn ich bei meinem Arbeitgeber während der Arbeitslosigkeit weiter
arbeite, darf das in der Woche nicht mehr als 15 Stunden sein, sonst gilt
das nicht als arbeitslos, wie wird aber der Verdienst angerechnet, Brutto
oder Netto,

SGB 3 - Einzelnorm

weil mir das ja vom ALG abgezogen wird??
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Wäre schön wenn mir femand fachkundig helfen kann.

Schon mal vielen Dank sagt Günter
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Günter (14.06.2009)

  #3  
Alt 14.06.2009, 13:49
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Zitat:
Zitat von Günter Beitrag anzeigen
hallo zusammen, wer kann mir helfen?
ich war von Oktober 2008-März 2009 auftragsbedingt arbeitslos und
bekam Arbeitslosengeld bewilligt für insgesammt 24 Monate, ich werde
in diesem Jahr 62 Jahre alt. Ich habe in der Zeit der Arbeitslosigkeit
dazu verdient unter 165.- Eur. bei meinem Arbeitgeber.
Aufgrund der allgemeinen sehr schlechten wirtschaftlichen Zeit werde
ich in diesem Jahr, wahrscheinlich schon ab September wieder arbeitslos
bis zum Frühjahr des nächsten Jahres, mein Arbeitgeber stellt mich auch
dann wieder ein wenn das Baugeschäft wieder anläuft.
Jetzt zu meinen Fragen: bekomme ich problemlos Arbeitslosengeld weiter
und wenn ja in welcher Höhe?
Kann man mich gegen meinen Willen weiter vermitteln auch nur für einige
Monate, wer nimmt aber einen 62jährigen der zudem rückengeschädigt ist
ich fahre demnächst zur Reha wegen einem Bandscheibenvorfall.
Wenn ich bei meinem Arbeitgeber während der Arbeitslosigkeit weiter
arbeite, darf das in der Woche nicht mehr als 15 Stunden sein, sonst gilt
das nicht als arbeitslos, wie wird aber der Verdienst angerechnet, Brutto
oder Netto, weil mir das ja vom ALG abgezogen wird??
165.- Eur. sind ja anrechnungsfrei.
Wäre schön wenn mir femand fachkundig helfen kann.

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Noch eine Zusatzfrage zu den bisherigen Antworten: Was ist für einen
62jährigen eine zumutbare Arbeit der zudem kurz vor der Rente ist?
Kann man mich zwangsverrenten?
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  #4  
Alt 14.06.2009, 16:31
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Zitat:
Noch eine Zusatzfrage zu den bisherigen Antworten: Was ist für einen
62jährigen eine zumutbare Arbeit der zudem kurz vor der Rente ist?
Kann man mich zwangsverrenten?
Was zumutbar ist, stellt der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit/ ARGE fest. Dabei kannst du aber nicht unbedingt mit einem Altersbonus rechnen.
Zumindest theoretisch kann das für dich bitter werden.

Hinsichtlich des gesetzlichen Standes zu einer Zwangsverrentung bin ich nicht auf dem laufenden. Dazu sollte man sich bei der Agentur für Arbeit bzw. ARGE informieren oder bei einem Sozialverband (Sozialverband Deutschland, VdK): das scheint auch eher ein Fall für eine professionelle Rentenberatung zu sein und kein Stoff für ein Forum (Fehlermöglichkeiten).

Evtl. solltest du dich beim BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales informieren: Bürgertelefon BMAS - Ergebnisse
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