ALGI bei Umzug Ehepartner
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ALGI bei Umzug Ehepartner

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  #1  
Alt 22.01.2012, 11:12
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Standard ALGI bei Umzug Ehepartner


Liebe Community,

ziehe nun wegen einer beruflichen Verbesserung von Thüringen nach Baden Württenberg. Meine Ehefrau hat nun ihr Beschäftigungsverhältnis gekündigt und wird nun mit mir umziehen. Hat sie Anspruch auf ALGI? Und in welchem SGB finde ich dazu dass hier ein wichtiger Grund vorliegt?
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  #2  
Alt 22.01.2012, 21:47
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Standard AW: ALGI bei Umzug Ehepartner

Anspruch auf ALG I = Ja

Rechtsgrundlage: Art. 6 GG

GG - Einzelnorm

Zitat:
1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.



§ 144 SGB III

Zitat:
(1) Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn [...]
Der wichtige Grund ist die Ehe.




§ 121 SGB III

Zitat:
(5) Eine Beschäftigung ist nicht schon deshalb unzumutbar, weil sie befristet ist, vorübergehend eine getrennte Haushaltsführung erfordert oder nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die er bisher ausgeübt hat.
Ihr wollt nicht dauerhaft getrennt eure Ehe führen.
__________________
Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt.
Gib mir neue Kraft und Geduld.
Tröste mich durch dein Wort.
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