Als Studentin volzeitbeschäftigt Anspruch ALG1
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Als Studentin volzeitbeschäftigt Anspruch ALG1

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  #1  
Alt 14.07.2008, 12:21
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Kathi L. befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Als Studentin volzeitbeschäftigt Anspruch ALG1


Hallo,
ich habe eine Frage die ihr mir sicher beantworten könnt!
Ich bin derzeit eigentlich noch Studentin, da ich noch keine Diplomarbeit geschrieben habe. Habe aber nun 16 Monate Versicherungspflichtig in meinem küftigen Job gearbeitet.

Habe ich Ansprcuh wenn ja wonach wird das berechnet? Nach dem was ich verdient habe oder nach meiner Qualifikation?

Lieben Gruß
Kathi
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  #2  
Alt 16.07.2008, 15:08
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Standard Hallo Kathi L. - Willkommen!

Arbeitslosengeld wird nach Deinem letzten Einkommen berechnet. Mit Kind sind es 67% und ohne Kind sind es 60% vom letzten Bruttoarbeitsentgeltes.
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
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Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
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