Anhörung zum eintritt einer sperrzeit bei verspäteter arbeitsuchendmeldung
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Anhörung zum eintritt einer sperrzeit bei verspäteter arbeitsuchendmeldung

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  #1  
Alt 24.11.2011, 17:29
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Hi erstmal ,

Wie der Überschrift schon zu entnehmen ist habe ich Heute einen Anhörungsbogen dazu bekommen nun ist meine Frage was soll ich da Schreiben ich ging davon aus des es niemanden Intressiert wenn ich mich zu spät Melde ich mein ist ja mein Geld was mir dadurch verloren geht ja also wie gesagt es geht nur um 1 tag den ich mich zu spät gemeldet habe

und 2. was würde mich im ernstfall erwarten bekomm ich dafür schon 3 monate sperre oder wie wird das errechnet ?

Gruß Horst
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  #2  
Alt 25.11.2011, 09:07
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Standard AW: Anhörung zum eintritt einer sperrzeit bei verspäteter arbeitsuchendmeldung

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Hi erstmal ,

Wie der Überschrift schon zu entnehmen ist habe ich Heute einen Anhörungsbogen dazu bekommen nun ist meine Frage was soll ich da Schreiben ich ging davon aus des es niemanden Intressiert wenn ich mich zu spät Melde ich mein ist ja mein Geld was mir dadurch verloren geht ja also wie gesagt es geht nur um 1 tag den ich mich zu spät gemeldet habe

und 2. was würde mich im ernstfall erwarten bekomm ich dafür schon 3 monate sperre oder wie wird das errechnet ?

Gruß Horst
Es geht hier um den § 38 SGB III und um Fristen, innerhalb derer man sich arbeitsuchend bzw. arbeitslos melden muss.

Diese Fristen hast du nicht eingehalten, das bringt dir eine einwöchige Leistungssperre ein.

Du verlierst also das Arbeitslosengeld für 1 Woche gem. § 144 SGB III, Absatz 1, Punkt 7 sowie § 144 SGB III, Absatz 6.

Offiziell dient das der Disziplinierung Arbeitsloser, in Wahrheit ist es so, dass die Fristen zur Arbeitssuchendmeldung/Arbeitslosmeldung in der Arbeitnehmerschaft noch nicht allgemein bekannt sind und es daher leicht zu Fehlverhalten kommt, was die Agentur natürlich sehr gerne mit der Leistungssperre ahndet, für die Agentur bedeutet dies eine satte Kostenersparnis.
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hg21 (28.11.2011)

  #3  
Alt 25.11.2011, 10:03
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Standard AW: Anhörung zum eintritt einer sperrzeit bei verspäteter arbeitsuchendmeldung

Hi danke für deine Antwort

Also ich versteh das jetzt so das es egal ist was ich da schreibe da es eh das Ziel ist mir das für ne Woche zu sperren
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  #4  
Alt 25.11.2011, 11:15
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Hi danke für deine Antwort

Also ich versteh das jetzt so das es egal ist was ich da schreibe da es eh das Ziel ist mir das für ne Woche zu sperren
Die Anhörung ist nur eine Formalie nach § 24 SGB X, du kannst dich natürlich dumm stellen und schreiben, dass du keine Kenntnis von einer Frist hattest.

Ob die AfA dir das aber so glaubt, sei mal dahingestellt, schliesslich hat die Afa ja eine umfassende Internetpräsenz.
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