Anrechnung der Abfindung auf ALG I - Seite 2
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Anrechnung der Abfindung auf ALG I

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  #11  
Alt 11.02.2009, 10:59
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Ja generell ja,es gibt Da ein Mindesteinkommen

Wenn du das mit deinem Alg1 erreichst hast du auch Anspruch drauf.

Ungefähr aussrechnen kannst Du es hier...
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  #12  
Alt 11.02.2009, 11:00
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Zitat:
Zitat von hilde07 Beitrag anzeigen
Nur kurz:
Mein Bekannter bezieht ganz normal Lohn.

genau lesen...



Eine besondere Sorgfalt ist bei Wohngemeinschaften mit nur 2 Personen empfehlenswert. Die Ämter gehen gern von einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft aus. In diesem Fall würde das Wohngeld für einen 2-Personenhaushalt berechnet werden, was in den meisten Fällen ungünstiger ausfällt als 2 x Wohngeld für einen 1-Personenhaushalt bei der halben Miete. Man sollte alles vermeiden, was die Wohngeldstelle auf die Idee des Bestehens einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft bringen könnte, d. h. getrennt von Tisch und Bett leben, jeder erledigt sein Ding für sich.
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  #13  
Alt 11.02.2009, 11:16
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Danke für die Hilfe.

Wohne in meinem Zimmer, aber Küche Bad haben wir zusammen.
Aber ansonsten hat jeder seinen eigenen Hausstand.
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  #14  
Alt 11.02.2009, 11:18
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Antrag stellen kostet nichts,mehr als eine Ablehnung kann es nicht geben...

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  #15  
Alt 11.02.2009, 11:19
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Was muss ich bei dem Wohngeldrechner bei Bruttogehalt eingeben?
Mein ALG I?

Dann hab ich nämlich keinen Anspruch!!
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  #16  
Alt 11.02.2009, 11:21
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Ja dein Alg1,dann bist Du über dem Höchsteinkommen

Wie gesagt,mann kann eben nicht alles haben..
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  #17  
Alt 11.02.2009, 11:25
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Naja, erhalte ca 1000 €.
Dann wars das mit Wohngeld.
Aber naja, es gibt schlimmeres.
Mann kann ja nicht alles haben.

Schlecht wirds mir auch ohne das Wohngeld nicht gehen.
Aber wenn ich Anspruch gehabt hätte wäre das schön gewesen.

Danke aber für den Hinweiß
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