Anrechnung der Abfindung auf ALG I
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Anrechnung der Abfindung auf ALG I

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  #1  
Alt 11.02.2009, 10:02
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Standard Anrechnung der Abfindung auf ALG I


Hallo Zusammen,

ich habe am 01.05.08 meine Firma gewechselt und dabei noch Abfindung von meinem alten Arbeitgeber erhalten. Nun bin ich aus wirtschaftlichen Gründen zum 01.03.09 arbeitslos geworden. Das Amt rechnet mir den Betrag der Abfindung des vorletzten Arbeitgebers aber nicht aufs Alg an, obwohl darauf die gleichen Steuern fällig waren wie beim Urlaub/- Weihnachtsgeld des noch aktuellen Arbeitgebers.
Ich dachte alle Zahlungen die sozialversicherungspflichtig sind werden mit angerechnet.
Oder gibt es für Abfindungen eine Ausnahme?

Danke schon mal für die Hilfe.

Gruß,

Hilde
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  #2  
Alt 11.02.2009, 10:10
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Nein Die Abfindung gehört nicht dazu..

Lies hier Punkt2
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  #3  
Alt 11.02.2009, 10:12
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Hey ,
danke für die schnelle Antwort.
Naja, dann halt nicht .

Gruß
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  #4  
Alt 11.02.2009, 10:23
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  #5  
Alt 11.02.2009, 10:27
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Da hast du recht.

Das wichtigste ist sowieso, so wenig als möglich Alg I zu beziehen, sondern baldmöglichst wieder ein Gehalt

Wieder mal schlauer geworden durch das nette Forum .

Gruß
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  #6  
Alt 11.02.2009, 10:33
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Antrag auf Wohngeld stellen nicht Vergessen...
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  #7  
Alt 11.02.2009, 10:43
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Wohne nicht allein.
Da bekomme ich doch kein Wohngeld, oder?
Aktuell bei meinen Eltern.
Zieh aber zum 01.03 bei einem Bekannten ein, weil meine Eltern Alg II + Wohnzuschuss erhalten ,und dieses angeblich mit mir verrechnet wird.
Das heißt sie erhalten weniger, da der Betrag durch die Anzahl der Personen geteilt wird.
Aktuell: 500 € /2 = 250 je person im Haushalt (Vater +Mutter)
Ab 01.03 wenn ich zu Hause wohne: 500 €/3 = ca 166 je person( vater mutter ich).
Die differenz die meine Eltern dann weniger erhalten, werd ich ihnen natürlcih von meinem ALG I bezahlen müssen.
Deshalb zieh ich zu einem Bekannten. Da muss ich nicht 166 € bezahlen.
Dafür kann ich aber kein Wohngeld beantragen, oder?
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  #8  
Alt 11.02.2009, 10:46
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Wenn ihr eine WG seid oder Untermietvertrag macht,dann ja...

Siehe hier
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  #9  
Alt 11.02.2009, 10:54
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Und hab ich bei ALG I auch anrecht darauf?

Wenn ja finde ich das vorgehen des Arbeitsamtes nicht gerade fair.
Da sie all das kennen und mich nicht darauf hingewiesen haben.

Aber dir schon mal Danke für den hinweiß.
Werd das gleich beantragen.
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  #10  
Alt 11.02.2009, 10:56
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Nur kurz:
Mein Bekannter bezieht ganz normal Lohn.
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