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#1
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| HAllo Ich verdienen bereits seit 2006 Nebenbei 150 Euro. Zum 1.3.2010 bin ich jetz ALG 1 empfänger geworden . Nun gibt es einerseits die 165 Euro Regel aber auch den Zusatz das es bei Tätigkeiten die weiter als 12 Monate zurückliegen keine Anrechnung gibt . Falls es keine Anrechnug bei mir gibt könnte ich mir dann noch eine Tätigkeit unter 165 Euro suchen? MFG cepheus102 |
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#2
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| Du musst die Nebenbeschäftigung 18 Monate vor eintritt der Arbeitslosigkeit ausgeübt haben...Der neue Job würde angerechnet werden. § 141 Anrechnung von Nebeneinkommen (1) Übt der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 119 Abs. 3 aus, ist das daraus erzielte Einkommen nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrages in Höhe von 165 Euro in dem Kalendermonat der Ausübung anzurechnen. Handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit oder eine Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger, sind pauschal 30 Prozent der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abzusetzen, es sei denn, der Arbeitslose weist höhere Betriebsausgaben nach. (2) Hat der Arbeitslose in den letzten 18 Monaten vor der Entstehung des Anspruches neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine Erwerbstätigkeit (§ 119 Abs. 3) mindestens zwölf Monate lang ausgeübt, so bleibt das Einkommen bis zu dem Betrag anrechnungsfrei, das in den letzten zwölf Monaten vor der Entstehung des Anspruches aus einer Erwerbstätigkeit (§ 119 Abs. 3) durchschnittlich auf den Monat entfällt, mindestens jedoch ein Betrag in Höhe des Freibetrages, der sich nach Absatz 1 ergeben würde. (3) (weggefallen) (4) Leistungen, die ein Bezieher von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung 1. von seinem Arbeitgeber oder dem Träger der Weiterbildung wegen der Teilnahme oder 2. auf Grund eines früheren oder bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne Ausübung einer Beschäftigung für die Zeit der Teilnahme erhält, werden nach Abzug der Steuern, des auf den Arbeitnehmer entfallenden Anteils der Sozialversicherungsbeiträge und eines Freibetrages von 400 Euro monatlich auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
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#3
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| Und was hat das mit dem "mindestens jedoch ein Betrag in Höhe des Freibetrages, der sich nach Absatz 1 ergeben würde." auf sich. In den letzten 12 monaten würde ich auf 150 kommen |
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#4
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| Dann kannst du auch die 150 sind eh Anrechnungsfrei... Und was hat das mit dem "mindestens jedoch ein Betrag in Höhe des Freibetrages, der sich nach Absatz 1 ergeben würde." Mindestens den Freibetrag von 165€.
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#5
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| Die frage die ich jetz habe ist ob eine zusätzliche Tätigkeit bis 165 Euro möglkich wäre ohne Angerechnet zu werden da die andere ja schon seit mehr als 18monaten besteht |
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#6
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| Eigentlich ja.(Aber bin da nicht 100% sicher) Allerdings solltest Du darauf achten,das du insgesamt nicht mehr als 14,99 Stunden in der Woche Arbeitest,sonst zählst Du nicht mehr als Arbeitslos. Aber hole dir bitte noch einmal genaue Infos hier.Da bekommst Du eine 100% Antwort.
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#7
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| das mit den stunden ist nicht das Problem das ich alle 2 Wochen 7Stunden arbeite also 3,5 pro Woche. Wer könnte das Auskunft geben das AA? |
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#8
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| Ja,Die Agentur für Arbeit MÜSSTE Dir Auskunft geben können...
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