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#1
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| Hallo, Ich bin nach Gerichtlichenvergleich am 31.1.09 aus der Firma ausgeschieden. Ich habe aber ein Wettbewerbsverbot (bin im Außendienst) mit der Firma vereinbart. Damit ich nicht meine Kunden über eine andern Anbieter weiter betreue bekomme ich ein Jahr monatlich 50 % des letzten BruttoLohn. Der zwar steuerpflichtig ist aber nicht sozialversicherungpflichtig. Jetzt meine Frage. Inwieweit bzw wird Überhaut dies Zahlung auf mein ALG I Anspruch angerechnet. Also bekomme ich dann weniger Leistungen, also ziehen Sie mir etwas von meine Anspruch ab. Ich gehe dafür 0 Stunden arbeiten. Freue mich auf zahlreiche Antworten Geändert von Heroskorpi (05.03.2009 um 08:28 Uhr) |
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#2
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| Das hängt davon ab, wie dein alter AG dieses in der Arbeitsbescheinigung (AB) kennzeichnet, eigentlich muss es als Entlassungsentschädigung (einfach: Abfindung) gekennzeichnet und gezahlt werden, dann ist wichtig zu wissen, ob die Kündigungsfrist eingehalten wird? Wenn ja, passiert nix! Wenn nein: bitte Merkblatt zur Entlassungsentschädigung nach §143a lesen! Wenn er dieses nicht kennzeichnet, teile es unbedingt der Agentur mit!!!! Sonst hast du irgendwann ein ganz dickes Problem! Rausbekommen wird es die Agentur sonst irgendwann sowieso! |
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#3
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| Hm na das wird ja Spannend. Die AG hat in der Arbeitsbescheiningung nicht von Abfindung oder Entschädigung angekreuzt. Er hatt aber auch die Angaben zur Kündigungsfrist wahrheits gemäss eingetragen. Also das die Kündigungfrist nicht eingehalten wurde Was nun, Das AA weiß über die Wettbewerbszahlung bescheid. denn ich habe es gleich mit gemeldet. |
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#4
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| Das Arbeitsamt hat heute in einer ersten vorsichtigen Stellungnahme, gesagt das die Karenzentschädigung wahrscheinlich als Einnahmen gewerte wird und auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Also nehmen wir mal an: Ich habe 2500 Euro Schnitt netto gehabt dann bekommen ich 1253 Euro monatlich 50% Karenzentschädigung Brutto. macht ungefähr 925 € Ohne Sozialabgaben Netto Von Arbeitsamt bekomme ich dann ca. 1200 68 % Abzüglich der Karenzentschädigung 275 Euro Arbeitslosengeld dann vielleicht noch ein Freibetrag von 165 Euro toll dann bin ich bei 1365 Euro also vielelciht bei 70 % Als Karenzentschädigung solte ich aber mindesten 110 % bekommen. weil es ja nur dann für mich keinen Sinn macht ein Jahr nicht zu Konkurenz zu gehen. Im WWW finde ich nur seite wo es darum geht das die Karenzentschädigung um das Arbeitslosengeld gekürzt wird um nicht über die 110 % zu kommen. ich verstehe gar nichts mehr und weis auch nicht weiter. bitte bitte dringen rat und hilfe |
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