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#1
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| Hallo zusammen, ich schildere mal kurz meinen Fall: War bis Ende Mai 2009 in Firma A beschäftigt, insgesamt exakt 3 Jahre. Im Nov 08 erhielt ich eine betriebsbedingte Kündigung, habe keine Kündigungsschutzklage erhoben. Mir wurde eine Abwicklungsvereinbarung angeboten, die wesentlichen Punkte: - Arbeitsverhältnis endet fristgerecht nach 6 Monaten Kündigungsfrist zum Monatsende (das war dann Ende Mai 09) - bezahlte Freistellung bis zum Ende - Abfindung von je einem halben MGH pro Beschäftigungsjahr Ich habe damals unterschrieben. Habe mich bei Firma B beworben und die neue Beschäftigung zum 1.6. angetreten. Nun wurde mir in der Probezeit fristgerecht gekündigt. Meine Fragen: - besteht Anspruch auf ALG I wegen arbeitgeberseitiger Kündigung? - wird die Abfindung von Firma A auf die Höhe des ALG I angerechnet weil ich eine Abwicklung unterschrieben habe? Ich betone nochmal, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Abwicklung NICHT vorzeitig beendet wurde sondern fristgerecht. - ich habe bei Firma A (bei Firma B war ich ja nur eine Woche) neben meinem Fixgehalt noch eine Jahresprämie erhalten, die in den letzten 3 Jahren jeweils zu 100% ausgezahlt wurde. Wird diese Prämie auch für die Höhe des zu berechnenden ALG I berücksichtigt? Ich sag schonmal DANKE vorab Viele Grüße Gast0815 |
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