| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo. Ich habe mal eine Frage.. Mein befristetes Arbeitsverhältnis läuft zum 31.08.2009 aus. Der Arbeitsvertrag lief vom 15.09.2008 bis 31.08.2009. Leider kann die Firma mich auf Grund einer Kurzarbeitsphase nicht weiter beschäftigen. Bekomme ich Arbeitslosengeld I oder fehlen die 14 tage zum ganzen Jahr? (In der Zeit davor habe ich eine halbjährige beruflich Weiterqualifikation gemacht, und davor ein halbes Jahr einen ein Euro Job.) Schöne Grüsse und Vielen Dank Peter |
|
#2
| ||||
| ||||
| So wie ich das sehe, fehlen dir einige Tage, um Anspruch auf ALG I zu haben. Du benötigst 360 sozialversicherungspflichtige Arbeitstage innerhalb von 2 Jahren. Bitte lasse dir genau ausrechnen, wieviele sozialversicherungspflichtige Arbeitstage du absolviert hast (Lohnbüro), es könnten möglicherweise auch deutlich mehr als 14 Tage sein. Du solltest dann versuchen, dass dich der Arbeitgeber für genau diesen Zeitraum weiterhin beschäftigt.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#3
| |||
| |||
| Danke für die schnelle Antwort. Eine Weiterbeschäftigung hat der Arbeitgeber abgeleht, "da bei der einsetzenden Kurzarbeit dies etwas merkwürdig aussehen könnte. Seitens des Arbeitsamtes könnte der Firma ´Gestaltungmissbrauch´ vorgeworfen werden und dies die Zahlung der Kurzarbeitergelder negativ beeinflussen" Ich sollte eine Bestätigung des Arbeitsamtes vorlegen das es keine Probleme auf "Gestalltungmissbrauch" geben würde... Leider war mir dies nicht möglich zu erreichen. Ich habe fast jeden zweiten Samstag gearbeitet. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, bedeutet diese Regelung 360 sozialversichrungspflichtige Arbeitstage in den letzten zwei Jahren. Ist das richtig? Dann würde ja eine zweiwöchige Verlängerung des Arbeitsvertrages ja auch nichts bringen, oder? Der sechmonatige Vollzeitlehrgang, sowie das halbe Jahr Ein-Euro-Job werden ja wohl auch nicht angerechnet? Schöne Grüsse, Peter |
|
#4
| ||||
| ||||
| Zitat:
Melde dich bitte sofort arbeitsuchend und beantrage rechtzeitig ALG II.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#5
| |||
| |||
| Danke. Aber jetzt habe ich nochmal eine andere Frage... Mein letztes Gehalt bekomme ich dann in der letzten August Woche. Ab welchem Zeitpunkt wird dann Hartz IV gezahlt und gibt es dort Auflagen für mich. Ich meine damit, ich habe ein Zeitstundenkonto mit Überstunden und bekomme noch Urlaubsgeld. Ich arbeite als Facharbeiter in einem Betrieb mit IG Metall Zugehörigkeit. Das heißt, ich habe recht anständig verdient. Kann die Arge dann sagen, das ich noch genug Geld hätte und mir die Leistung verweigern. Das ist ja meine Angst, da die Antragstellung für Hartz IV ja doch oft sehr "willkürlich" von den Sachbearbeitern gehandhabt wird. Im Gegensatz zum ALG I gibt es dort ja nicht 60 Prozent des letzten Lohnes. ... Eigentlich ist es ja so das ALG II greifen soll, wenn man keinen Anspruch hat auch ALG I. Ist das denn auch so ? ... Schöne Grüsse PS: Arbeitsuchend habe ich mich gemeldet zuerst im Arbeitsamt, die haben mich dann ins Job Center geschickt und das Job Center hat mich darauf hin wieder zum Arbeitsamt geschickt... Jetzt bin ich beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet und werde also beim Job Center auch noch den Antrag stellen ...?!? |
|
#6
| ||||
| ||||
| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Selbstständig - Elternzeit, Anspruch?? | HagenTom | ALG II/Hartz IV | 1 | 30.03.2009 21:21 |
| Promotionjob und Anspruch auf ALG ?!? | DJ Flitzer | Existenzgründung allgemein | 3 | 25.08.2008 14:26 |
| Anspruch auf ALG2 trotz Fachabi | LogiSasu | ALG II/Hartz IV | 1 | 10.08.2008 20:16 |
| ALG I anspruch verkürzt sich wegen Gründungszuschuß??? | cybille | Arbeitslosengeld ALG I | 4 | 24.04.2008 21:59 |
| Anspruch auf Fördergeld von ArGE | unwissend | Existenzgründung allgemein | 1 | 27.11.2007 21:59 |