Anspruch auf ALG I ?
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Anspruch auf ALG I ?

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  #1  
Alt 13.06.2009, 21:24
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PeterHeide befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo.

Ich habe mal eine Frage..
Mein befristetes Arbeitsverhältnis läuft zum 31.08.2009 aus.
Der Arbeitsvertrag lief vom 15.09.2008 bis 31.08.2009.
Leider kann die Firma mich auf Grund einer Kurzarbeitsphase
nicht weiter beschäftigen.
Bekomme ich Arbeitslosengeld I oder fehlen die 14 tage zum ganzen Jahr?

(In der Zeit davor habe ich eine halbjährige beruflich Weiterqualifikation
gemacht, und davor ein halbes Jahr einen ein Euro Job.)

Schöne Grüsse und Vielen Dank

Peter
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  #2  
Alt 13.06.2009, 21:36
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So wie ich das sehe, fehlen dir einige Tage, um Anspruch auf ALG I zu haben.

Du benötigst 360 sozialversicherungspflichtige Arbeitstage innerhalb von 2 Jahren.

Bitte lasse dir genau ausrechnen, wieviele sozialversicherungspflichtige Arbeitstage du absolviert hast (Lohnbüro), es könnten möglicherweise auch deutlich mehr als 14 Tage sein.

Du solltest dann versuchen, dass dich der Arbeitgeber für genau diesen Zeitraum weiterhin beschäftigt.
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  #3  
Alt 13.06.2009, 21:53
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PeterHeide befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Danke für die schnelle Antwort.

Eine Weiterbeschäftigung hat der Arbeitgeber abgeleht,
"da bei der einsetzenden Kurzarbeit dies etwas merkwürdig aussehen
könnte. Seitens des Arbeitsamtes könnte der Firma ´Gestaltungmissbrauch´
vorgeworfen werden und dies die Zahlung der Kurzarbeitergelder
negativ beeinflussen"
Ich sollte eine Bestätigung des Arbeitsamtes vorlegen das es keine
Probleme auf "Gestalltungmissbrauch" geben würde...
Leider war mir dies nicht möglich zu erreichen.

Ich habe fast jeden zweiten Samstag gearbeitet.
Aber wenn ich das richtig verstanden habe, bedeutet diese Regelung
360 sozialversichrungspflichtige Arbeitstage in den letzten zwei Jahren.
Ist das richtig? Dann würde ja eine zweiwöchige Verlängerung des Arbeitsvertrages ja auch nichts bringen, oder?

Der sechmonatige Vollzeitlehrgang, sowie das halbe Jahr Ein-Euro-Job
werden ja wohl auch nicht angerechnet?

Schöne Grüsse,
Peter
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  #4  
Alt 14.06.2009, 07:18
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Zitat:
Dann würde ja eine zweiwöchige Verlängerung des Arbeitsvertrages ja auch nichts bringen, oder?
So sehe ich das. Du hast zwar fast ein Kalenderjahr gearbeitet, es zählen aber die sozialversicherungspflichtigen Arbeitstage.

Melde dich bitte sofort arbeitsuchend und beantrage rechtzeitig ALG II.
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  #5  
Alt 14.06.2009, 08:52
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Danke. Aber jetzt habe ich nochmal eine andere Frage...

Mein letztes Gehalt bekomme ich dann in der letzten
August Woche. Ab welchem Zeitpunkt wird dann Hartz IV
gezahlt und gibt es dort Auflagen für mich.
Ich meine damit, ich habe ein Zeitstundenkonto mit Überstunden
und bekomme noch Urlaubsgeld.
Ich arbeite als Facharbeiter in einem Betrieb mit IG Metall Zugehörigkeit.
Das heißt, ich habe recht anständig verdient.
Kann die Arge dann sagen, das ich noch genug Geld hätte und mir
die Leistung verweigern.
Das ist ja meine Angst, da die Antragstellung für Hartz IV
ja doch oft sehr "willkürlich" von den Sachbearbeitern gehandhabt wird.
Im Gegensatz zum ALG I gibt es dort ja nicht 60 Prozent des letzten Lohnes.
...
Eigentlich ist es ja so das ALG II greifen soll, wenn man keinen Anspruch hat
auch ALG I. Ist das denn auch so ?
...
Schöne Grüsse

PS: Arbeitsuchend habe ich mich gemeldet zuerst im Arbeitsamt,
die haben mich dann ins Job Center geschickt und
das Job Center hat mich darauf hin wieder zum Arbeitsamt geschickt...
Jetzt bin ich beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet und werde
also beim Job Center auch noch den Antrag stellen ...?!?
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  #6  
Alt 14.06.2009, 11:38
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Zitat:
Zitat von PeterHeide Beitrag anzeigen
Danke. Aber jetzt habe ich nochmal eine andere Frage...

Mein letztes Gehalt bekomme ich dann in der letzten
August Woche. Ab welchem Zeitpunkt wird dann Hartz IV
gezahlt und gibt es dort Auflagen für mich

Wenn du deinen Lohn noch im August ausgezahlt bekommst, kannst du ab 01.09.2009 ALG II beziehen, sofern du im Sinne des SGB II bedürftig wärest. Siehe also zu, dass du bis dahin noch im August dein Urlaubsgeld sowie evtl. Überstundengelder bekommst. Besprich das notfalls mit deinem Boss. Fliesst dir das Überstunden- und Urlaubsgeld während des Bezuges von ALG II zu, wird dieses als Einkommen nach § 11 SGB II nach § 30 SGB II berücksichtigt, dir verbliebe nur ein Freibetrag.

.
Ich meine damit, ich habe ein Zeitstundenkonto mit Überstunden
und bekomme noch Urlaubsgeld.
Ich arbeite als Facharbeiter in einem Betrieb mit IG Metall Zugehörigkeit.
Das heißt, ich habe recht anständig verdient.

Kann die Arge dann sagen, das ich noch genug Geld hätte und mir
die Leistung verweigern.

Anlässlich deines ALG II - Antrages wird festgestellt, über wieviel Vermögen du verfügst. ALG II ist eine Form der Sozialhilfe, du darfst aber trotzdem bei ALG II ein sogenanntes Schonvermögen innerhalb bestimmter Grenzen besitzen.

Das ist ja meine Angst, da die Antragstellung für Hartz IV
ja doch oft sehr "willkürlich" von den Sachbearbeitern gehandhabt wird.

Im Gegensatz zum ALG I gibt es dort ja nicht 60 Prozent des letzten Lohnes.

Nein, es wird im Bedürftigkeitsrahmen geleistet.

Regelsatz 351€
Angemessene Warm-Miete bis ca. 45 qm


...
Eigentlich ist es ja so das ALG II greifen soll, wenn man keinen Anspruch hat
auch ALG I. Ist das denn auch so ?

ALG II wird auch zusätzlich zum ALG I geleistet, wenn das ALG I zu gering ausfällt.
...
Schöne Grüsse

PS: Arbeitsuchend habe ich mich gemeldet zuerst im Arbeitsamt,
die haben mich dann ins Job Center geschickt und
das Job Center hat mich darauf hin wieder zum Arbeitsamt geschickt.

..
Jetzt bin ich beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet und werde
also beim Job Center auch noch den Antrag stellen ...?!?

Korrekt! Du hast dich Pflichtgemäss bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet, und du stellst dann noch rechtzeitig einen Antrag auf ALG II

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