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#1
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| Hallo, Ich habe 3 Jahre in einer Festanstellung gearbeitet und Arbeitslosenversicherung gezahlt. Vor 3 Wochen bekam ich ein Angebot einer Zeitarbeitsfirma für einen besseren Job den ich dann auch angenommen habe und bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt habe. Nun habe ich jedoch von der Zeitarbeitsfirma nach 2 Wochen meine Kündigung erhalten. Habe ich nun Anspruch auf Arbeitslosengeld? Vielen Dank! Maik |
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#2
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| Du hast eine ausreichende Anwartschaft auf ALG I erworben und hast demzufolge auch Anspruch auf Leistung. Ich persönlich bin allerdings der Ansicht, dass bei der vorliegenden Konstellation Eigenkündigung-Kündigung Probezeit eine Leistungssperre eintritt. Da könnte ich mich aber auch irren. Lässt du uns wissen, wie die Sache ausgeht und gibst du uns einen Erfahrungsbericht? Beachte bitte die Vorgaben der Agentur für Arbeit gemäss § 37 b SGB III. Arbeitslosigkeit droht - www.arbeitsagentur.de http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitsuche.pdf Arbeitslosengeld - www.arbeitsagentur.de Wichtig! http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rbeitslose.pdf
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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