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#1
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| Hallo, ich habe 5 Jahre in der Schweiz als Angestellter gearbeitet und habe alle Abgaben geleistet. Nun läuft meine Aufenthaltsgenehmigung B aus und ich möchte wieder nach Deutschland. Vor den 5 Jahren in Deutschland war ich privat KV und habe keine Sozialleistungen bezahlt und habe 1 Jahr nicht gearbeitet und auch keine Leistungen bezogen. Habe ich Anspruch auf Leistungen? Nach der Bröschüre von der Arge habe ich Anspruch auf Leistungen! Ist das korrekt? Es gibt da nämlich auch einen Passus, wo man mindestens einen Tag arbeiten muss! Auszug: Eine Beschäftigung in Deutschland nach einer Auslandsbeschäftigung ist nicht erforderlich, wenn - die Auslandsbeschäftigung als Grenzgänger ausgeübt wurde („echte“ Grenzgänger), - der Lebensmittelpunkt trotz der Auslandsbeschäftigung in Deutschland beibehalten wurde („unechte“ Grenzgänger), - in der Rahmenfrist (vgl. Ziffer 2) versicherungspflichtige Beschäftigungen in Deutschland von mindestens 12 Monaten ausgeübt wurden, - es sich um eine Auslandsbeschäftigung im Rahmen einer Entsendung handelte, oder - ein deutscher Staatsangehöriger eine Beschäftigung in der Schweiz ausgeübt hat. |
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#2
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| Du müsstest prüfen, ob die Beschäftigung in der Schweiz einen Anspruch auf ALG I in Deutschland generiert hat. Auskunft dazu erteilt die Agentur für Arbeit. Als deutschem Staatsbürger stehen dir alle deutschen Sozialleistungen zu, sofern du bedürftig im Sinne des SGB II wärest ("armer Schlucker") hättest du dann auch Anspruch auf ALG II vom Jobcenter (ALTE Bezeichnung: Arge). Das ALG II ist eine Form der Sozialhilfe, dazu bedarf es keiner Anwartschaft.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Laut Auskunft des Amtes in Deutschland besteht in der Schweiz die Möglichkeit, aber irgendwie hat da auch keiner ne Ahnung! Jeder schiebt einen zum anderen... das nervt einfach nur und genau das wollte ich eigentlich vermeiden. Ich habe ja auch schon wieder einen Job ab 10.11.11 aber um einen Bildungsgutschein für eine Fortbildung zu bekommen, muss ich mich leider Arbeitslos melden! Alles nicht so einfach und klar... Was ich nicht verstanden habe, ob es wichtig ist was ich vor meiner Ausreise aus Deustchland gemacht habe? |
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#4
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#5
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| Zitat:
§ 121 SGB III = Agentur für Arbeit § 2 und 10 SGB II = Jobcenter
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#6
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| Jetzt verstehe ich Dein Posting nicht!? Ich war bei der Arge und die haben mir den Antrag mitgegeben zum Ausfüllen und ich muss das Formular XXX aus der Schweiz von meinem Arbeitgeber ausfüllen lassen. Es weiß nur keiner genau etwas wegen der Anrechnungsmöglichkeit..... |
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#7
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| Formular xxx ?
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#8
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| Ja mir fällt gerade der Name nicht ein! U1 vielleicht oder E..., jedenfalls werden da die Sozialabgaben die ich in den vielen Jahren bezahlt habe in der CH eingetragen...... meine Frage bezieht sich aber nicht auf das Formular sondern eher darauf, was vor dem Auszug aus Deutschland für Bedingungen vorhanden sein mussten oder ob das egal ist! Danke! |
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#9
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| Hallo, habe nun das U1 ausgefüllt bekommen von meinem alten Arbeitgeber. Nun würde mich aber noch interessieren, muss ich vor meinem Auszug aus Deutschland hier Sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein oder ist das egal? Nachtrag: Ich war in 2003 mal für 6 Monate "Arbeitslos gemeldet", was natürlich auf dem Lebenslauf nicht gut aussieht. Hat die ARGE da noch Infos drüber ? Geändert von Bernd2011 (27.10.2011 um 16:57 Uhr) |
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