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#1
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| hallo ihr lieben! ich hätte da mal eine frage und zwar bin ich vor 2wochen nach 10monaten england wieder zurück nach deutschland gekommen u bekomme nun ersteinmal ALG I. Gestern habe ich nun die zusage für eine Ausbildung zur Hotelfachfrau ab Juni bekommen. Beim Arbeitsamt wurde mir gesagt das wenn ich weiterhin geld von denen beziehen möchte bis zum ausbildungsbeginn muss ich weiterhin bewerbungen für eine Arbeitsstelle schreiben. Steht mir jetzt noch weiterhin ALG zu trotz anstehender ausbildung??es wäre ja immerhin auch nur noch für einen monat oder sollte ich dies dem arbeitsbeginn bis kurz vorher gar nicht mitteilen??können die einfach so sagen nee du bekommst nichts mehr?? mir wurde beim arbeitsamt gesagt das wenn ich eine ausbildung annehme ich bis zum ausbildungsbeginn dann keinen anspruch mehr habe?!stimmt das denn?!? hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!! MFG pfirsich |
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#2
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| Du bekommst ALG1 bis zu dem Tag,an dem du die Ausbildung anfängst.. Ist schon richtig,das du dich bis zu dem Tag, auch weiterhin Bewerben musst.
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| heisst das denn dann das ich denen jetzt trotzdem schon sagen muss das ich die ausbildung hab oder sollte ich das lieber erst so ende mai angeben? |
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#4
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| Kannst du machen,wie du möchtest,in beiden Fällen muss die Agentur,dir dein ALG1 zahlen.. Aber am Einfachsten,teile es ihnen ende Mai mit.
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