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#1
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| Hallo das müsste ja schonmal stimmen ... hab ich im Internet gefunden! "Wann erlischt ein Anspruch auf Arbeitslosengeld? Die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, ist abhängig von Ihrem Lebensalter und davon, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig waren. Die Tabelle zur Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld zeigt, dass sowohl Lebensalter als auch Beschäftigungsdauer einen wesentlichen Einfluss haben. Ein bereits bestätigter Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt natürlich mit einem neueren Anspruch. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist u.a. erloschen, wenn nach seiner Entstehung 4 Jahre verstrichen sind. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser Frist von 4 Jahren auf eine nicht verbrauchte Anspruchsdauer zurückgreifen können, falls Sie durch eine neue Beschäftigung oder durch andere Versicherungszeiten nicht erneut die Anwartschaftszeit erfüllen. Sind vier Jahre vergangen, kann der (Rest-)Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden. Haben Sie in den letzten 4 Jahren schon einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben und die Anspruchsdauer nicht voll ausgeschöpft, dann erhöht sich Ihr neuer Anspruch um diesen unverbrauchten Rest, maximal bis auf die Höchstdauer des erworbenen neuen Anspruchs." Meine Frage: Ist dann der neue Anspruch (+Erhöhung durch unverbrauchten Restanspuch aus anderen Jahren) wieder 4 Jahre gültig oder wird das unterteilt???? Vielen Dank! für eure hilfe! |
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#2
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| Hallo, ich bin mir ziemlich sicher, dass das unterteilt wird. Aber ist ja eh egal, wenn Du wieder arbeitlos wirst, nimmst Du erst den Rest des alten Anspruchs in Anspruch |
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