anspruch nach studium auf arbeitslosengeld?
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anspruch nach studium auf arbeitslosengeld?

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  #1  
Alt 04.03.2009, 21:47
jean_luca_x
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Standard anspruch nach studium auf arbeitslosengeld?


hallo,

folgende situation:

1) ausbildung abgeschlossen,
2) 24 monate gearbeitet in festanstellung vollzeit
3) kündigung mit bezug von alg für 6 monate
4) studium für 39 monate
5) HEUTE: studium erfolgreich abgeschlossen

FRAGE: bekomme ich nun alg2 oder kann ich trotzdem noch alg1 beziehen?
nach dem was ich verstaden habe verfällt der anspruch nach 36 monaten, ist das richtig? welche chancen habe ich nun? existensgründung? förderung???

vielen dank für die hilfe!
lukas
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  #2  
Alt 05.03.2009, 06:33
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Zitat:
Zitat von jean_luca_x Beitrag anzeigen
hallo,

folgende situation:

1) ausbildung abgeschlossen,
2) 24 monate gearbeitet in festanstellung vollzeit
3) kündigung mit bezug von alg für 6 monate
4) studium für 39 monate
5) HEUTE: studium erfolgreich abgeschlossen

FRAGE: bekomme ich nun alg2 oder kann ich trotzdem noch alg1 beziehen?
nach dem was ich verstaden habe verfällt der anspruch nach 36 monaten, ist das richtig? welche chancen habe ich nun? existensgründung? förderung???

vielen dank für die hilfe!
lukas
So wie ich das sehe, besteht kein Anspruch auf ALG I mehr. Wenn du also im Sinne des SGB II bedürftig bist, kannst du ALG II beantragen.

Dein Alter?
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 06.03.2009, 01:43
jean_luca_x
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danke für die hilfe,

bin 28.
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  #4  
Alt 06.03.2009, 02:09
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Zitat:
Zitat von jean_luca_x Beitrag anzeigen
danke für die hilfe,

bin 28.
Dann gelten die U25-Regeln für dich nicht mehr (Elternabhängigkeit).
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  #5  
Alt 06.03.2009, 08:43
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kein anspruch, da du in den vergangenen 2 (oder 3?) jahren nicht ausreichende sozialversicherungspflichtige beschäftigungszeiten vorweisen kannst.

anspruch auf hartz 4
__________________
Liebe Grüße,

coquette


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The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure

Jacob M. Braude
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  #6  
Alt 08.03.2009, 17:01
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Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt, wenn nach seiner Entstehung mehr als 4 Jahre vergangen sind.
Ich gehe nach deinen Daten davon aus, dass du damals einen Anspruch von 12 Monaten erworben hast und somit noch ein Restanspruch von 6 Monaten vorhanden ist. Und 4 Jahre dürften daher noch nicht ganz verstrichen sein, also hin mit dir zum Amt ;-)
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