Anspruch trotz Arbeit wie nach Ausbildung?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Anspruch trotz Arbeit wie nach Ausbildung?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 11.01.2012, 08:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2012
Beiträge: 1
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
dieana befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Anspruch trotz Arbeit wie nach Ausbildung?


Ich habe letztes Jahr im Januar meine Ausbildung beendet, war dann 4 Wochen arbeitslos und habe dann für 1,5 Mon. gearbeitet und dann nach zwei Wochen erneuter Arbeitslosigkeit 9 Monate gearbeitet. Jetzt bin ich wieder arbeitslos und habe meinen Leistungsbescheid zugestellt bekommen.
Ich bekomme exakt das was ich nach der Ausbildung bekam.
Ist das so rechtens?
Wenn ja frage ich mich doch wofür ich überhaupt arbeiten gegangen bin?

Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand erklären kann auf welcher Grundlage das so berechnet wird.
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 11.01.2012, 11:29
Benutzerbild von derWolf
Moderator
 
Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 5.335
Bedankte sich: 2
801 Danksagungen in 769 Beiträgen
derWolf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Anspruch trotz Arbeit wie nach Ausbildung?

Dieana, hier kannst du den Leistungsbescheid überprüfen.

Zitat:
Zitat von dieana Beitrag anzeigen
Wenn ja frage ich mich doch wofür ich überhaupt arbeiten gegangen bin?
... vielleicht weil du davon deinen Lebensunterhalt bestritten hast?!?
__________________
... schöne Grüße

Wolf





Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung.
Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar.
Ich bin kein Jurist.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Trotz Ausbildung weniger Geld als nur mit Hartz IV? Winona Ausbildung 4 22.11.2011 06:12
Chef will meine Ausbildung Kündigen xhulkx Kündigung 6 25.10.2010 12:35
ALG I Anspruch trotz Mieteinnamen? Mario26 Arbeitslosengeld ALG I 4 20.03.2010 18:32
kündigung; anspruch auf gehalt trotz krankschreibung? ? Lizza85 Kündigung 2 23.10.2009 19:14


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:42 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.