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#1
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| Hallo, wie lange habe ich eigentlich Anspruch auf eine Leistung aus dem ALG1-Topf? Sachverhalt ist folgender: Ich habe inerhalb von 1,5 Jahren angestellter Tätigkeit einen Anspruch erhalten, wenn ich nun studieren gehe oder selbstständig weiter arbeite, wie lange bleibt der Anspruch bestehen? |
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#2
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| Hallo, Lies Dich hier mal durch,da bekommst Du Antworten auf deine Fragen.. Arbeitslosengeld Und dein Anspruch verjährt nach 4 Jahren,aber:Wenn man bei eingetretener Arbeitslosigkeit sich überhaupt nicht meldet, dann verfällt der Anspruch schon nach 13 Monaten. Zur Selbständigkeit und zum Studieren kann ich dir leider nicht weiterhelfen,aber da wirst Du noch andere Antworten Bekommen. Hab doch was zum Studieren gefunden.: http://www.sozialhilfe24.de/sozialhi...opic26377.html Gruß aus Dortmund Geändert von tyron01 (26.12.2008 um 11:10 Uhr) |
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#3
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| Wenn du gekündigt wirst und dein ALG I bewilligt wird, bleibt dir dein nicht verbrauchter ALG I - Anspruch vier Jahre lang erhalten. Kündigst du selber oder wirkst du an deiner Kündigung mit, erhälst du eine dreimonatige Leistungssperre, d.h., du verlierst von deinem erworbenen Anspruch drei volle Monate. Aktivierst du deinen Anspruch nicht, geht dieser nach zwei Jahren verloren. Als Student steht dir üblicherweise kein ALG I zu. Auch als Selbständiger steht dir kein ALG I zu. Ausnahme: du erwirbst durch eigene Beitragszahlungen Anspruch. Vor einiger Zeit konnte man sich noch als Selbständiger versichern, bitte erkundige dich bei der Agentur für Arbeit, ob dies noch möglich ist. Alternativ könntest du als Selbständiger auch ALG II beziehen, das ist aber kein Zuckerschlecken ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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