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#1
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| Ich glaube, ich falle hier auch unter die Exotenfraktion. Ich bin Autorin, durchaus auch erfolgreich, leben kann ich davon aber nicht. Deshalb brauche ich einen Brotjob und weil ich auch dort ganz gut bin, war der letzte recht ordentlich bezahlt. Durch eine Umstrukturierung wurde ich entlassen (Juli 2010) und beende jetzt die Transfergesellschaft (31.08.) Leider habe ich noch nichts Neues gefunden und muss mich jetzt mit dem Antrag herumschlagen. Heikelstes Thema: meine Nebeneinnahmen als Autorin. Diese setzen sich zusammen aus Buchhonoraren und Lesungs-/Vortragshonoraren, manchmal kommen noch Sonderprojekte dazu. Ich bin inzwischen so schlau, dass ich weiß, dass bei einer bereits länger bestehen Nebentätigkeit meine Einnahmen durchaus die berühmten 165 Euro übersteigen dürfen. Dazu habe ich 12 Monate innerhalb der letzten 18 Monate zusammengerechnet (denn ich verdiene nicht in jedem Monat etwas), pauschal 30% abgerechnet, um Netto-Beträge zu erhalten und den Monatsdurchschnitt ermittelt. Dies ergibt allerdings inkl. der Buchhonorare eine Summe, die deutlich über meinem voraussichtlichen ALG1 liegt. Das letzte Jahr war allerdings wegen einiger Sonderprojekte eine Ausnahme, in diesem Jahr werde ich weniger als die Hälfte dieser Einnahmen haben. Jetzt habe ich gehört, dass ich die Buchhonorare, da die Arbeit dafür schon längst geleistet habe - manchmal vor Jahren - nicht angeben muss. Das wäre vergleichbar mit Miet- oder Vermögenseinnahmen. Dann kommen lediglich die Lesungen/Vorträge zum Tragen und es ergibt sich ein Betrag um die 400 Euro, der sicher nicht so viel Aufsehen erregt. Stundenmäßig komme ich nicht in Konflikt mit den 15 Wochenstunden, da kein Vortrag länger als 2 Stunden dauert. Ich brauche eine klare Aussage, was ich angeben muss, wenn ich mich in den nächsten Tagen mit der Leistungsabteilung zusammensetze. Es wäre mir sehr lieb, wenn ich das vorher wüsste, da meine Erfahrung ist, dass sich niemand vorstellen kann, wie die Einnahmen eines Autors entstehen und alle Formulare etc. wohl eher von dem festen Aushilfs-Kellnerjob etc.ausgehen. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Herzliche Grüße Jolima |
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#2
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| Zitat:
Aber im Zweifelsfalle würde ich gegenüber der Agentur für Arbeit alle Einnahmen angeben, die aus einer Beschäftigung resultieren, und dann mit der Agentur auseinanderklüngeln, was im Falle eines Falles angerechnet wird. Das erscheint mir notwendig, um spätere Rückforderungen und evtl. Beschuldigungen wegen Betruges zu vermeiden. Sollte sich abzeichnen, dass du ALG II = Hartz IV beantragen musst, entweder ganz oder teilweise als Aufstockung, musst du deine Einkommenslage/Vermögen detailliert darstellen können. Beachte bitte, dass du sowohl bei ALG I als auch bei ALG II keinen Berufsschutz geniesst, du musst sogenannte zumutbare Arbeit annehmen, was zumutbar ist, kannst du in den § 121 SGB III = ALG I und § 2 SGB II = ALG II nachlesen.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#3
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| Danke für die Antwort. Ich würde solche Sachverhalte allerdings gern vorher wissen, weil ich mich nicht gern der Willkür von unwissenden Mitarbeitern aussetzen möchte, allerdings könnte es ja sein, dass sich dort jemand auskennt. Meine bisherige Beraterin in der Zeit der Transfergesellschaft hat sich jedenfalls nicht ausgekannt. Die Berufsschutz-Problematik greift derzeit noch nicht, der Entgeltschutz der ersten Zeit bewahrt mich vor Putzstellen etc. Ich vertraue aber in keiner Weise auf die Arbeitsagentur und bin bereits bei Vermittlern und Zeitarbeitsfirmen eingetragen (da ich in der Transfergesellschaft sehr gut entlohnt wurde, hätte ich Geld verschenkt, wenn ich das eher angegangen wäre). Der erste Job, der hereinkommt, wird es sein - aber dann wohl frühestens ab Oktober, weshalb ich immer noch diesen Antrag ausfüllen muss. Ich hatte allerdings schon ein Zeitarbeits-Angebot, dessen Entlohnung zwanzig Prozent unter meinem ALG gelegen hätte - das habe ich natürlich ausgeschlagen. Diese (große) Firma spekuliert offensichtlich mit der Verzweiflung der Arbeitslosen und fischt sich die Daten aus dem AA-Portal. Liebe Grüße Silvia |
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#4
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| Ich verstehe das Problem nicht. Bei ALG I wird ohnehin nicht angerechnet, da geht es lediglich um die Verfügbarkeit für den ersten Arbeitsmarkt, sprich, die Nebentätigkeit darf zeitlich nicht mit einer möglichen Beschäftigung kolidieren und das ist offenbar nicht der Fall. Käme es zu ALG II ist ohnehin irrelevant, wieviel vorher an ALG I bzw. davor an Einkommen geflossen ist und nach den Schilderungen hier würde ich auf´s ärgste bezweifeln, dass überhaupt ein Leistungsanspruch bestünde, weil die laufenden Einnahmen einfach zu hoch sind.
__________________ All mankind is divided into three classes. Those that are immovable, those that are movable, and those that move. |
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#5
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| Nein, bei ALG 1 sind es die 165 Euro, wenn man die Nebentätigkeit erst nach Eintritt der Arbeitslosigkeit aufnimmt, s. Merkblatt 1. Bei einer Tätigkeit, die schon vorher bestand, sind es die oben beschriebenen Rechenexempel. Und natürlich geht es um die Stunden, wie du richtig bemerkst, was aber weniger das Problem ist. Dass ich beim ALG 2 vermutlich nichts mehr bekommen würde, ist mir klar, darüber denke ich nach, wenn es dazu kommen sollte. |
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