Anwardtschaftszeit ALG I & Duales Studium
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  #1  
Alt 28.09.2010, 14:46
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Standard Anwardtschaftszeit ALG I & Duales Studium


Ich war heute beim arbeitsamt und wollte alg I beantragen, allerdings wurde mir mitgeteilt, dass ich keinen anspruch habe! folgende daten haben ich angegeben:

vom 01.08.2002 bis mitte maerz 2006 habe ich ein duales studium mit integrierter ausbildung durchgefuehrt. waehrend dieser 3 1/2 jahre habe ich auch jeden monat in die arbeitslosenversicherung eingezahlt. meine ausbildung zum groß- & aussenhandelskaufmann habe ich zum 30.01.2004 abgeschlossen.
ab mitte maerz 2006 bis 30.09.2006 habe dann bei der selben firma eine vollzeitbeschaeftigung ausgeuebt und auch in die arbeitslosenversicherung eingezahlt.
insgesamt habe ich somit insgesamt ein wenig mehr als 4 jahre ununterbrochen in die arbeitslosenversicherung eingezahlt.
ab dem 01.10.2006 - 30.09.2009 habe ich dann an einer universitatet studiert und auch abgeschlossen. danach habe ich von ende oktober 2009 bis mitte september 2010 ein auslandsjahr in australien gemacht!

nun hat mir die sachbearbeiterin gesagt, dass die 3 1/2 jahre waehrend meines dualen studium nicht als anwardtschaftszeit fuer das alg I gelten und ich deswegen kein anspruch darauf habe!

stimmt das? fuer mich das naemlich keinen sinn!
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  #2  
Alt 29.09.2010, 00:58
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Anwardtschaftszeit ALG I & Duales Studium

Das müsste so korrekt sein, ein Anspruch auf Anwartschaft unterliegt einer Verjährung.

Bitte lasse dir dazu noch einen schriftlichen Bescheid erstellen.


Solltest du bedürftig im Sinne des SGB II sein, kannst du ALG II (Arge/Jobcenter) beantragen.

Bitte beachten:

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht, es steht dir nicht mehr frei, krankenversichert oder nicht krankenversichert zu sein.

Bitte unbedinGt in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, eine PKV ist bei ALG II Gift!
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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