Anwartschaft / 2-Jahres-Regel
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Anwartschaft / 2-Jahres-Regel

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  #1  
Alt 22.09.2009, 13:37
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Standard Anwartschaft / 2-Jahres-Regel


Hallo Forum,

über folgendes Thema streiten ein Freund und ich ein wenig:

Er hat die letzten 14 Monate versicherungspflichtig gearbeitet. Sprich, seine 360-Tage-Regel der Anwartschaft hat er erfüllt.

Jetzt wechselt er aber in ein Beamten-Ausbildungsverhältnis für den höheren Dienst (also eine Art Referendariat) für 19 Monate, mit den entsprechenden Bezügen, wobei man nicht sozialversicherungspflichtig ist. Ob er danach übernommen wird (erst mal als Angestellter), ist noch unklar.

Er ist jetzt der Meinung, er bekäme im Anschluss an diese Ausbildung Alg1, da er DAVOR ja seine 360 Tage voll gemacht hat und sich innerhalb der 2 Jahre dann möglichweise arbeitslos meldet - sprich im Mai 2011.

Ich bin der Meinung, die 360 Tage müssen aber INNERHALB der 2 Jahre erfüllt sein, sprich zwischen Mai 2009 und Mai 2011 (was er ja definitiv nicht schafft).

Ich lasse mich auch in seinem Interesse gerne eines Besseren belehren - aber aus der Seite der Arbeitsagentur werden wir nicht schlau. Ich lese da meine Meinung raus und er liest seine Meinung heraus.

Wer hat recht? Geht es bei den 2 Jahren darum, dass INNERHALB der letzten 2 Kahre vor Arbeitssuchend/arbeitslosmeldung 360 Tage versicherungspflichtig gearbeitet wurde, oder geht es darum, das die 360 Tage quasi noch in die 2-Jahres-Frist "hineinragen"?

Für eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar.
LG,
tartufo
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  #2  
Alt 22.09.2009, 18:26
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Du hast Vollkommen Recht,,diese 360 Tage musst du ab Datum der Antragstellung in den letzten 2 Jahren voll haben..

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tartufo (22.09.2009)

  #3  
Alt 22.09.2009, 18:28
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Vielen Dank, dann gebe ich das mal weiter!
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  #4  
Alt 22.09.2009, 19:40
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Wenn er sich aber jetzt Arbeitslos meldet(wenn auch nur für einen Tag)so bleibt sein Restanspruch 4 Jahre bestehen.(Wäre besser für deinen Freund)
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  #5  
Alt 22.09.2009, 19:46
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Ui, ich denke, das wird leider nicht gehen - sein alter Vertrag endet am 30.09., sein neuer beginnt am 01.10. mit einer Vereidigung...

Schade, aber ich denke, das wird das Amt wohl genauso sehen, oder?
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  #6  
Alt 22.09.2009, 20:03
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Auch da hast du recht..Schade für dein Freund..

Aber kann man nicht ändern...

Trotzdem,alles gute für deinen Freund..
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