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#1
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| Hallo zusammen, ich bin mit diesem Amtsdeutsch total aufgeschmissen und hätte folgende Frage an euch. Ich habe seit 1998 gearbeitet und wurde dann 02/07 arbeitslos (also fast 10 Jahre gearbeitet und eigezahlt). weil ich dann noch im ausland war, bekomme ich erst seit 07/07 ALG1. dies wurde mir für 12 monate bewilligt. ich habe nun 2 fragen: - ich habe meinen job auf ärztliches anraten hin gekündigt und war auch einige zeit innerhalb meiner arbeitslosenzeit krankgeschrieben. wird diese "krankzeit" hinten wieder mit angerechnet??? - ich habe jetzt eine stelle in aussicht, wo ich auch schon probegearbeitet habe. wie ist das, wenn die mich innerhalb der probezeit wieder kündigen?? bekomme ich dann wieder ALG1 und wenn ja wielange??? ich bin um jede hilfe dankbar. beste grüße Hans |
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#2
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| Du hast eine ALG I - Bewilligung von 12 Monaten. Wenn du innerhalb dieser Zeit erkrankst, erhälst du 6 Wochen lang Fortzahlung ALG I im Krankheitsfalle. Nach 6 Wochen ruht das ALG I und du wirst über die Krankenkasse versorgt. Bist du genesen, musst du dich persönlich der Agentur als genesen vorstellen und erhälst wieder Leistungen der Agentur für Arbeit. Das heisst: Dein Anspruch sieht jetzt wie folgt aus: 12 Monate abzüglich [Gesunde Zeit] abzüglich [6 Wochen Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall] Solltest du jetzt einen Job finden, geht der unverbrauchte Anspruch ALG I nicht verloren, sondern kann bei späterer Arbeitslosigkeit innerhalb einer Verjährungsfrist von 4 Jahren aufgebraucht werden. Neuen Anspruch auf ALG I erwirbst du aber erst, wenn du 360 sozialversicherungspflichtige Arbeitstage innerhalb von 2 Jahren nachweisen kannst. Dies bedeutet, du musst dich schleunigst mit dem Thema ALG II auseinandersetzen. ALG II ist aber eine Unterstützungsleistung nur für "bedürftige" Arbeitsfähige. Solltest du vermögend sein, musst du damit rechnen, Vermögen bis zur Schonvermögensgrenze (Stichwort: Freibetrag) abzuschmelzen. Nonte's Breviarium :-)
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Hans (14.05.2008) | ||
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#3
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| also das heißt schlichtweg, dass mir alles über 6 Wochen Krankheit, auf meinen ALG1-Anspruch angerechnet werden richtig? Vielen vielen Dank für deine Hilfe. Jetzt bin ich schon um einiges schlauer. Es ist manchmal gar nicht leicht, sich im Dschungel der Regularien zurecht zu finden. Gut, dass es solche Foren gibt. DANKE |
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#4
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| Zitat:
ALG I wird tageweise berechnet und "verbraucht". Dein Anspruch wird also während der Zeit der Inanspruchnahme täglich weniger. Dies gilt auch die 6 Wochen Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall. Nur während der Zeit, wo du von der Krankenkasse versorgt wirst, ruht dein Anspruch auf ALG I und wird in der "Krankenkassen-Krankzeit" NICHT verbraucht.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| ich habe jetzt eine stelle in aussicht, wo ich auch schon probegearbeitet habe. wie ist das, wenn die mich innerhalb der probezeit wieder kündigen?? bekomme ich dann wieder ALG1 und wenn ja wielange??? Solltest du nach der Probezeit nicht weiter übernommen werden, bekommst du deine restlichen Tage ALG I die noch von den 12 Monaten übrig sind, plus die Tage, wo du Geld von der Krankenkasse bekommen hattest. Kann auch sein, dass die "neue Zeit" gleich mit dazu gerechnet wird. Ist von Argentur zu Argentur anders. (Bei uns wird es gleich dazu gerechnet) Bei 6 Monaten Probezeit wären dies 3 Monate länger ALG I.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#6
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| Zitat:
Abgesehen davon, ist zu prüfen , warum das Beschäftigungsverhältnis innerhalb der Probezeit gekündigt wurde. Wenn grobes vertragswidriges Verhalten oder eigene Kündigung Grund für die Auflösung sind, ist zunächst die Sperrzeitfrage nach §144 zu klären. |
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