Anwartschaft ALG1 erfüllt bei 12 Mon. Beitragszahlung?
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Anwartschaft ALG1 erfüllt bei 12 Mon. Beitragszahlung?

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Alt 31.08.2009, 12:08
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Standard Anwartschaft ALG1 erfüllt bei 12 Mon. Beitragszahlung?


Hallo Euch allen,

ich habe ein Problem bezüglich der Erfüllung der Anwartschaftszeit.
Folgendes Problem:

Ich bin nach dem Studium d.h. am 15.September 2008 in Festanstellung gegangen. Das war die Firma bei der ich im gesamten Studium als Aushilfskraft (keine AV gezahlt) angestellt war.
Nun wurde ich zum 15.August 2009 gekündigt, meldete mich Arbeitslos und stellte einen Antrag auf ALG I. Der wurde abgelehnt mit der AUssage, dass ich in den letzten 24 Monaten nicht min. 12 Monate sozialversicherungspflichtig angestellt war. Soweit ist das auch klar.
Nach einer Überprüfung meiner Unterlagen habe ich festgestellt, dass ich aber für 12 Monate Arbeitslosenversicherung gezahlt habe.
D.h. ich habe nachweisbar 12 Lohnscheine auf denen die AV gezahlt wurde, das sind die Monate von September 2008 bis August 2009 = 12 Monate.
Ich bin heute zum Arbeitsamt zur Sachbearbeiterin und habe ihr das Problem geschildert: Sie sagte ich muss 360 Tage gearbeitet haben, dabei spielt es keine Rolle ob ich 12 Monate gezahlt hab oder nicht. Ich sagte ihr, dass sie mir dies im Gesetzestext zeigen solle. Daraufhin holte sie ein Dickes Buch vor um mir diesen Abschnitt zu zeigen (§123, §124 SGB3). Dort stand aber nichts von 360 Tagen sondern lediglich eine Zeit von 12 Monaten.
Sie sagte mir ich solle in Widerspruch gehen aber sie macht mir nicht viel Hoffnung.
Wie seht Ihr das denn???
Da die Höhe der Arbeitslosenversicherung prozentual, d.h. 2,8 % vom Brutto, berechnet wird, ist es doch unerheblich wie lange ich in diesem Monat gearbeitet habe. Hier zählt doch letztendlich, dass ich in den Monaten Sep08 - Aug09 AV-Beiträge gezahlt habe. Bei einem 400,01 €-Job der ebenfalls Sozialversicherungspflichtig ist, geht man auch nicht den ganzen Monat arbeiten und erhält nach 12 Monaten Anspruch auf ALG I.
Warum sollte ich also, da ich im September08 15 Tage und im August09 15 Tage gearbeitet habe und für diese Monate AV bezahlt habe keinen Anspruch auf ALG I haben.
Wie seht Ihr das denn?
Über ein paar Meinungen würde ich mich freuen!
Vielen Dank Euch im Voraus!
MfG Nilsos
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Alt 31.08.2009, 20:02
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Anwartschaftszeit - www.arbeitsagentur.de

Zitat:
Für die Erfüllung der Anwartschaftszeit entsprechen zwölf Monate 360 Tagen bzw. sechs Monate 180 Tagen, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird.
§ 339 SGB III

Zitat:
§ 339 Berechnung von Zeiten

Für die Berechnung von Leistungen wird ein Monat mit 30 Tagen und eine Woche mit sieben Tagen berechnet. Bei der Anwendung der Vorschriften über die Erfüllung der für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderlichen Anwartschaftszeit sowie der Vorschriften über die Dauer eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach dem Zweiten Unterabschnitt des Achten Abschnitts des Vierten Kapitels dieses Buches entspricht ein Monat 30 Kalendertagen. Satz 2 gilt entsprechend bei der Anwendung der Vorschriften über die Erfüllung der erforderlichen Vorbeschäftigungszeiten sowie der Vorschrift über die Dauer des Anspruchs auf Übergangsgeld im Anschluß an eine abgeschlossene Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
__________________
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