Anwartschaft erfüllt? Oder Sperrzeit?
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Anwartschaft erfüllt? Oder Sperrzeit?

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  #1  
Alt 27.02.2011, 20:34
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Hallo,

folgender Sachverhalt:

Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber, nach 3 Jahren ununterbrochenem Beschäftigungsverhältnis durch Aufhebungsvertrag auf Wunsch des Arbeitnehmers. (zum 14.3.2011)

Nahtloser Übergang in ein neues Beschäftigungsverhältnis mit 6 Monaten Probezeit bei einem neuen Arbeitgeber. (zum 15.3.2011)



-Frage: Wenn das neue Beschäftigungsverhältnis in der Probezeit durch den Arbeitgeber gekündigt wird droht dem Arbeitnehmer dann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, weil das vorangegagende Beschäftigungsverhältnis durch Aufhebungsvertrag gekündigt wurde? Wie beeinflusst dies die Anwartschaftszeit auf ALG 1 ?

Danke für eure Antworten. Werde dazu Stellung nehmen damit hier ein hilfreicher thread entsteht.
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  #2  
Alt 28.02.2011, 07:35
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Es ist zu erwarten, dass du im Falle eines Falles nach § 127 SGB III (Leistungsdauer) ALG I erhalten wirst, jedoch eine Sperrfrist von drei Monaten wirkt.

SGB 3 - Einzelnorm
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  #3  
Alt 01.03.2011, 15:20
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Zitat:
Zitat von Counselor Beitrag anzeigen
Es ist zu erwarten, dass du im Falle eines Falles nach § 127 SGB III (Leistungsdauer) ALG I erhalten wirst, jedoch eine Sperrfrist von drei Monaten wirkt.

SGB 3 - Einzelnorm
Danke für die Antwort. Können andere das so bestätigen? Counselor, würdest du deine Ausführung bitte noch begründen?
Ist das sicher? Immerhin liegt ja zwischen den beiden Beschäftigungsverhältnissen keine Phase der Arbeitslosigkeit, wieso kommt es dann zu einer Sperre?

Danke im Vorraus!

MfG
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  #4  
Alt 02.03.2011, 12:36
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Warum soll die Gemeinschaft der Versicherten das Risiko für deine privaten Wünsche tragen?

Du gibst einen Arbeitsplatz auf, Folge: Leistungssperre bei Selbstverschulden.

Wenn du einen Arbeitsplatz selber aufgibst, benötigst du zur Vermeidung einer Leistungssperre entschuldigende Gründe, die sehe ich hier aber nicht.
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