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  #1  
Alt 20.04.2009, 16:30
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Hallo

Folgende Frage und hoffe auf antwort.

Seid letztes Jahr September bin ich Arbeitslos. Bis einschließlich heute war ich bedingt durch eine OP arbeitsunfähig krank geschrieben. Habe mich auch wieder sofort Arbeitslos gemeldet.

Nun steht eine andere dringende zu machende OP an.

Was ist wenn ich einen Job vermittelt bekomme wie muss oder kann ich reagieren, weil noch nicht feststeht wann die OP sein wird.

Was ist wenn ich zwischenzeitlich einen Job bekäme, läuft die Anwartschaftzeit wieder von vorne d.h. müsste ich dann erst ein Jahr arbeiten um wieder Anspruch auf ALG I zu haben?

Vielen Dank für Eure Hilfe bzw. Antwort.
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  #2  
Alt 20.04.2009, 20:07
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Da wir hier keine genauen Daten vorliegen haben, beantworte ich die Frage allgemein:

Du benötigst 360 sozialversicherungspflichtige Arbeitstage innerhalb von zwei Jahren, um ALG I beziehen zu können.

Einmal aktiviert, bleibt dir dein Anspruch von ALG I vier Jahre lang erhalten, nicht verbrauchten Anspruch kannst du also innerhalb dieser Frist verbrauchen, wenn Arbeitslosigkeit eintritt.

Neuen Anspruch musst du dir wieder erwerben.

So wie ich das sehe, kommt ALG II auf dich zu. Bitte informiere dich unverzüglich über ALG II (ARGE/Jobcenter, andere Baustelle als die Agentur für Arbeit!)

BMAS - Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II)

--->BMAS - Ergebnisse
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 21.04.2009, 12:23
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Hallo nontestatum

Vielen Dank für Deine Antwort.

Ok dann muss ich mir nicht einen Kopf machen wenn die OP ansteht.

ALG II würden wir eigentlich auch bekommen aber das Ruht noch, weil ich Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragen solle und wenn negativ ich Rückwirkend vom Februar an ALG II erhalten würde.

Wohngeld ist bewilligt. Kindergeldzuschlag nicht, solle nach ALGII Einspruch einlegen was gemacht, aber der von ALG II sich verrechnet hat und ich keinen Anspruch hätte.

Habe eine Frist gesetzt bis übermorgen. Das ich dann gerne das ALG II hätte unter Berücksichtigung des schon erhalten Wohngeldes. Da ALG II höher liegt als nur das Wohngeld.
Mir geht die Kohle aus. Miete bin ich schon am schieben. Gott sei Dank haben wir sehr nette Vermieter.
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